Orte nationalsozialistischer Gewalt in Osnabrück – Kritischer Stadt-Rundgang

Orte nationalsozialistischer Gewalt
Kritischer Stadt-Rundgang

Mi. 13. 11. 2019, 16 bis ca. 18 Uhr

Treffpunkt: Cafe Mano Negra, Alte Münze 12, Durchgang AStA-Gebäude

Ausgehend vom Osnabrücker Schloß – einem zentralen Gebäude der Uni – stellen wir wesentliche Orte der NS-Stadtgeschichte in einem Rundgang vor. Bisher stecken die Untersuchungen zur Zeit des Nationalsozialismus und seinen Folgen in Osnabrück in den Anfängen.
Wir versuchen dagegen an historischen Stätten einen kritischen Überblick über die allgegenwärtige Verfolgung, Drangsalierung, Erfassung und Arisierung, Vertreibung und Vernichtung, wie auch auf die TäterInnen zu geben und auf die vielfältigen Kontinuitäten hinzuweisen.

Wir treffen uns im Café Mano Negra, Alte Münze 12 (Eingang im Durchgang gegenüber dem AStA). Der Rundgang dauert ca. 2 Stunden.
Veranstalter: Café Mano Negra

Die Mörder sind unter uns! Keine Ruhe den Nazi-Täter_innen! – Kundgebung in Oesede

Kurt Gosdek (94), 1923 in Ostpreußen geboren, genießt seinen Ruhestand als Pensionär. Er lebt, mit Blick auf den Teutoburger Wald, im beschaulichen Provinzstadtteil Alt-Georgsmarienhütte bei Osnabrück. Hier gehört er zu den Gründungsmitgliedern des „Sozialverbands Deutschland“ (SoVD), 2007 wird er für sein 60-jähriges Vereinsjubiläum geehrt. Weitgehend unbekannt ist allerdings sein früheres Leben als ehemaliges Mitglied einer mobilen SS-Einheit im ukrainischen Teil der damaligen Sowjetunion. Dort war er an Massentötungsaktionen der SS-Einsatzgruppe C beteiligt.

Die SS-Einsatzgruppen – Einleitung des Holocaust

Diese Einsatzgruppen waren Mordkommandos, die vor der Errichtung der Vernichtungslager und Todesfabriken, wie Auschwitz, Treblinka, Sobibor und weiteren, den Holocaust einleiteten. Die Einsatzgruppe C bestand aus 700 Männern, die in motorisierten Unterkommandos ein großes Gebiet durchkämmten. Sie ermordeten bereits zwischen Mitte 1939 bis 1941 besonders die jüdische Bevölkerung, aber auch Sinti und Roma, Behinderte und vermeintliche oder tatsächliche bolschewistische Kommunist_innen. Kurt Gosdek gehörte diesem Mordkommando der Waffen-SS an. Die Einsatzgruppe C ermordete bis Ende 1941 ca. 95.000 Menschen, darunter mindestens 33.770 Juden am 29. und 30. September 1941 in der Schlucht von Babi Jar in Kiew.

Von nichts gewusst…

Einem Fernsehteam des RBB (Magazin Kontraste, 28.09.2017), dass ihn vor kurzem mit den Verbrechen konfrontiert, erzählt er, dass er nur LKWs repariert habe, von den Hinrichtungen nichts mitbekommen habe, weder gehört noch gesehen. Diese Schutzbehauptung ist von Historiker_innen zurückgewiesen worden, da alle Mitglieder der Einheiten an den Mordaktionen beteiligt waren. Die Unterlagen zu seiner Einheit, die möglicherweise konkrete Beweise hätten liefern können, habe er kürzlich vernichtet, weil sich keiner dafür interessiert habe, so die Behauptungen des Pensionärs, der für seinen SS-Dienst nach wie vor eine monatliche Rente erhält.

Täter_innen bleiben unbehelligt

Zudem kann sich Gosdek der Unterstützung durch die Öffentlichkeit sicher sein. Allein schon sein hohes Alter wird als Argument dienen, einmal mehr die Forderung nach einem Schlußstrich unter sämtliche Naziverbrechen zu bekräftigen. Die Blutspur der Täter findet, sofern diese überhaupt bekannt sind und namentlich genannt werden, keine Beachtung. Es gibt bis heute keine systematische Erforschung und Dokumentation der Nazi-Geschichte dieser gewöhnlichen (Friedens-)Stadt und des mit ihr eng verbundenen Landkreises. Der ehemalige SS-Mann ist in die Mitte der Gesellschaft integriert. Seine Biographie steht für viele andere, etwa das verstorbene Mitglied der Elite-Einheit „Division ,Hermann Göring‘“ Ferdinand Osterhaus aus Osnabrück oder den Kriegsverbecher Theodor Saevecke, der in Bad Rothenfelde seinen beschaulichen Lebensabend weitgehend ungestört verbrachte.

Teilnahme und Unterstützung – Beihilfe zum Massenmord

Mittlerweile reicht für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft jedoch auch die Beihilfe zu Mordtaten, wie die Gerichtsverfahren gegen Oskar Gröning, John Demjanjuk und seit kurzem gegen einen ehemaligen SS-Soldaten aus Nordstemmen (Landkreis Hildesheim) verdeutlichen. Durch Recherchen des Simon-Wiesenthal-Centers ist den Justizbehörden der Fall Gosdek bereits seit 2014 bekannt. Er gehört zu einer Gruppe von ca. 80 Personen, denen vorgeworfen wird, an Massentötungen direkt beteiligt gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben.

Mangelnde Aufarbeitung
Trotzdem bleiben die Anklagebehörden im Fall Gosdek bisher untätig; Polizei oder Staatsanwaltschaft haben ihn bislang nicht vernommen. Hoffen sie nach den Jahrzehnten der Untätigkeit – immerhin war die postnazistische Justiz ein Hort ehemaliger Nazi-Eliten – nun erneut auf die biologische Lösung, die eine Anklageerhebung erübrigt? Ist das kurze Strohfeuer der juristischen Aufarbeitung bereits wieder erloschen? Nicht zuletzt unter Berücksichtigung des jüngsten politischen Rollbacks und der Wahlerfolge der nationalistisch-rassistischen AfD, deren Kandidat_innen ihre Wähler_innen auch mit dem Verweis auf die „saubere Wehrmacht“ und gegen „Erinnerungsschandmale“ zu den Wahlurnen ziehen konnten. Immerhin ist mittlerweile gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Anzeige erstattet worden.
Georgsmarienhütte und Osnabrück kehren ihr Engagement zur Erinnerung und Aufarbeitung der NS-Geschichte immer wieder gerne hervor, etwa zur Zwangsarbeit in der Region in der Erinnerungsstätte Augustaschacht. Sie befindet sich in direkter Umgebung zu Gosdeks Haus, doch die Täter und Mörder sind unter uns. Wir fordern ein Ende dieses deutschen Normalzustands, in dem nicht einmal das Mindeste geschieht: Die Anklage gegen Kriegsverbrecher_innen.

Nichts ist vergeben – Nichts ist vergessen! Keine Ruhe den Nazi-Täter_innen!

Kundgebung: Sa. 18.11.2017
Oesede: 13 Uhr, Roter Platz
Alt-Georgsmarienhütte: 14 Uhr, Im Steinbruch

Gemeinsame Anreise aus Osnabrück: 12:15 Uhr, Rosenplatz

Volksgemeinschaft und Vernichtungswahn – Zur Innenansicht deutscher TäterInnen

Café Mano Negra, Café Résistance & Geschichtswerkstatt Regionale Täterforschung laden ein:

Veranstaltung und Vortrag zum 80. Jahrestag der Machtübertragung an Adolf Hitler am 30. Januar 1933

Mittwoch, 30.1.2013, 19 Uhr
Universität Osnabrück, Raum 22/108 (Heger-Tor-Wall 14)

Vor 80 Jahren wurde Adolf Hitler von Reichspräsident Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Die Choreografie der soge­nannten Machtübernahme der NSDAP von der Aushebelung der Weimarer Demokratie bis zum Ausbau des auf Krieg und Vernichtungsprogramm ausgerichteten „Dritten Reiches“ ist seit langem erforscht. Wird jedoch – wie gemeinhin üblich – aus den Daten und Fakten abgeleitet, der 30. Januar sei die Initialzündung zur rücksichtslosen Machtergreifung Hitlers und der Errichtung der brutalen Diktatur einer machtversessenen Clique über das „deutsche Volk“, mithin „Deutschlands Schick­salstag“ (NOZ, 7.1.2013) gewesen, so unterschlägt dies, dass allein aus dem Machtstreben Hitlers und seiner Partei heraus sich kaum dessen Erfolg erklären lässt. Solche Verklärungen ebenso wie die in Teilen der Linken beliebte These, der Faschis­mus sei die „offene terroristische Diktatur […] des Finanzkapitals“ (G. Dimitrow), müssen konsequent ausklammern, dass es nicht nur keine nennenswerte Gegenwehr gegen die Errichtung der NS-Herrschaft gab, sondern im Gegenteil Hitlers Ziele enormen Rückhalt in der Bevölkerung fanden und weder Krieg noch Mas­senvernichtung ohne die tatkräftige Zustimmung der erschlagen­den Mehrheit möglich gewesen wären. Und so drückt sich auch in jener revisionistischen Formulierung der Neuen Osnabrücker Zeitung, die Deutschland als das eigentliche Opfer suggeriert, doch bewusstlos aus, dass der 30. Januar 1933 symbolisch für den freiwilligen Zusammenschluss der Massen zur deutschen Schicksals- und Volksgemeinschaft steht.
Warum aber haben sich die Einzelnen unter Parteiherrschaft und Führer zusammengerottet? Warum wollten sie im Kollektiv aufge­hen und haben sie gemeinschaftlich das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte, den Massenmord an den europäischen Jüdinnen und Juden und anderen als „Untermenschen“ Identifi­zierten begangen?

Diesen Fragen will der Vortrag – nach einer Rekapitulation der historischen Ereignisse – unter Rückgriff auf zentrale Er­kenntnisse der Kritischen Theorie sowie mittels einer materialistischen Re-Lektüre der Freudschen Analysen zur Massen­psychologie nachgehen. Es soll der Zusammenhang aufgewiesen werden zwischen dem notwendigen Scheitern bürgerli­cher Subjektivität einserseits, die von den Einzelnen als narzisstische Kränkung erfahren wird, sowie andererseits seiner Kompensation in den autoritären, über den Führer zusammengehaltenen Massenbewegungen und deren wahnhaftem Drang zur Vernichtung der Juden. Diese hatten und haben als die Anderen zu büßen für die Gewalt, die sich die Subjekte schon immer antun mussten, um in einer verkehrten, auf strukturellem Zwang basierenden Gesellschaft bestehen zu kön­nen.

Bericht: „Die Geige aus Cervarolo“ in Osnabrück

Am 29.10.2012 wurde im vollbesetzten Filmtheater Hasetor der Dokumentarfilm Die Geige aus Cervarolo gezeigt. Hierzu hatte die Geschichtswerkstatt Regionale Täterforschung in Kooperation mit dem Referat für politische Bildung im AStA der Uni Osnabrück eingeladen.
Aufnahmen eines nebelverhangenen italienischen Bergdorfes und seiner Bewohnerinnen und Bewohner eröffnen den Einblick in eine Gegend, in der auch nach fast 70 Jahren vieles an die durch die Wehrmacht verübten Massaker und Zerstörungen erinnert. Cervarolo steht beispielhaft für viele Dörfer in den Regionen Emilia Romagna und Toscana, in denen die deutschen Soldaten auf dem Rückzug von Nordafrika in Kollaboration mit italienischen Faschisten eine Blutspur hinterließen. Im März 1944 sollte in Cervarolo mit der Peinigung und Ermordung fast aller männlichen Bewohner, der Misshandlung von Frauen sowie der Brandzerstörung der Gebäude ein weiteres Exempel statuiert werden, um die in der Gegend neu formierten antifaschistischen PartisanInnenverbände zu bekämpfen.

Stellungnahme zum Freispruch von Ferdinand Osterhaus

Am Freitag vergangener Woche (26.10.2012) wurden in zweiter Instanz drei ehemalige Offiziere der Wehrmachts-Division „Hermann Göring“ durch ein Berufungsgericht in Rom vom Vorwurf freigesprochen, sich an Massakern gegen die italienische Zivilbevölkerung im Frühjahr 1944 beteiligt bzw. sie befehligt zu haben. Unter ihnen ist, neben Helmut Odenwald und Erich Köppe, der Osnabrücker Ferdinand Osterhaus. Die Urteile gegen Hans Georg Karl Winkler, Wilhelm Karl Stark und Alfred Lühmann wurden hingegen bestätigt. Das Urteil gegen Fritz Olberg wiederum war, weil dieser bereits vor dem erstinstanzlichen Richterspruch gestorben war, nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens.
Wie sind die Freisprüche, die die am 6. Juli 2011 gefällten Urteile des Militärgerichts von Verona infragestellen, zu bewerten?
Im Falle Osterhaus, dessen Verurteilung den Anlass gegeben hatte, in Osnabrück über die Verbrechen seiner Einheit bzw. der deutschen Wehrmacht in Norditalien aufzuklären, ist festzuhalten, dass die hiesige Berichterstattung ein äußerst verzerrtes Bild von den Tatsachen zeichnet.

Drei Freisprüche in zweiter Instanz

Vergangenen Freitag (26.10.) wurden vor einem Berufungsgericht in Rom in zweiter Instanz drei der sieben ehemaligen Wehrmachtssoldaten (Köppe, Odenwald, Osterhaus) freigesprochen, die wegen der mutmaßlichen Beteiligung an Massakern an italienischen ZivilistInnen verurteilt worden waren. Die Urteile gegen Lühmann, Winkler und Stark hingegen wurden bestätigt.

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/emsland/kriegsverbrecher111.html

http://www.lefigaro.fr/flash-actu/2012/10/26/97001-20121026FILWWW00671-italie-3-officiers-nazis-condamnes-a-vie.php

Eine Erklärung der Geschichtswerkstatt Regionale Täterforschung, insbesondere zum Freispruch über den Osnabrücker Ferdinand Osterhaus, wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Filmvorführung „Die Geige aus Cervarolo“

29. Oktober 2012, Filmtheater Hasetor, 20 Uhr

Die Geige von Cervarolo

Während des Zweiten Weltkriegs begeht die deutsche Wehrmacht, unterstützt
von italienischen Faschisten, zahlreiche Kriegsverbrechen in Norditalien,
darunter auch an den Einwohnerinnen und Einwohnern von Cervarolo, einem
kleinen Ort in der Provinz Reggio-Emilia. Verübt werden die Massaker von
Angehörigen der Wehrmachtsdivision „Hermann Göring“ als Rache für ein
Gefecht im Dorf Cerré Sologno, bei dem Partisanen die Oberhand behielten.

Italo Rovali, der Sohn des Geigers Virgilio Roval aus Cervarolo, versucht
fast siebzig Jahre danach die Verantwortlichen für das Verbrechen zu
finden. Dank seiner hartnäckigen Nachforschungen und den Ermittlungen von
Staatsanwälten wird 2009 in Verona endlich ein Prozess eröffnet. Mit Hilfe
der Erinnerungen derer, die als Kinder damals alles mitansehen mussten und
der Überlieferungen seiner Familie lebt im Verlauf des Prozesses die
unglaubliche Geschichte der Geige von Virgilio Roval wieder auf.

Das Gericht verurteilt am 6. Juli 2011 sechs ehemalige Wehrmachtssoldaten
zu lebenslangen Haftstrafen und hohen Entschädigungszahlungen – unter
ihnen auch Ferdinand Osterhaus, der in Osnabrück lebt.

Bei der Filmvorführung werden die beiden Regisseure Matthias Durchfeld und Nico Guidetti anwesend sein.
Der Eintritt ist frei.

In Kooperation mit dem AStA der Universität Osnabrück

Weitere Informationen unter http://maipiufascismo.blogsport.de

Bundesweiter Aufruf zur Filmtour „Die Geige aus Cervarolo“

MAI PIÙ FASCIMO –
kein Vergeben – kein Vergessen

Keine Ruhe für deutsche Nazi-Kriegsverbrecher! Sofortige und umfassende Entschädigung aller NS-Opfer!

Geige Cervarolo

Aufruf als pdf: Die Geige aus Cervarolo

Urteile gegen sieben deutsche Kriegsverbrecher in Verona

Im Juli 2011 wurden am Ende eines über eineinhalbjährigen Verfahrens vor dem Militärgericht in der norditalienischen Stadt Verona sieben ehemalige deutsche Wehrmachtssoldaten wegen ihrer nachgewiesenen Beteiligung an mehreren Mas- sakern an der italienischen Zivilbevölkerung während des Zweiten Weltkriegs zu lebenslangen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen verurteilt. Allesamt waren sie Angehörige der Division »Hermann Göring«, einer »Eliteeinheit« der Wehrmacht, die sich durch ideologische Überzeugung und Freiwilligkeit auszeichnete. 67 Jahre nach den Gräueltaten in der Toskana und der Emilia Romagna, bei denen mindestens 390 Menschen jedweden Alters ermordet wurden, war für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer nach jahrzehntelangem Kampf um offizielle Anerkennung zumindest auf dem Papier ein kleines Stück Gerechtigkeit hergestellt: Erstmals wurden zumindest einige der als Planer und Kommandanten hauptverantwortlichen Täter nach langen Jahren des Schweigens auch durch staatliche Behörden als solche beim Namen genannt: Hans Georg Karl Winkler, Fritz Olberg (†), Wilhelm Karl Stark, Ferdinand Osterhaus, Helmut Odenwald, Alfred Lühmann und Erich Koeppe haben sich als Soldaten Nazideutschlands des gemeinschaftlich begangenen, mehrfachen, schweren Mordes schuldig gemacht. Drei weitere Angeklagte waren bereits vor dem Urteilsspruch verstorben, zwei wurden freigesprochen. Sechs der verurteilten Kriegsverbrecher verbringen noch heute unbehelligt ihren Lebensabend in Deutschland. Keiner der Angeklagten war in Verona vor Gericht erschienen, sie wurden lediglich durch Pflichtverteidiger vertreten.1 Für einstige Nazi-Täter, die laut Prozessakten bis zum heutigen Tage auch sonst keinerlei Reue für ihr Handeln empfinden, aus gutem Grund: Hätten sie sich beim Urteilsspruch auf italienischem Staatsgebiet aufgehalten, wären sie Gefahr gelaufen, umgehend ihre Strafe antreten zu müssen. Die BRD hingegen hält ihre schützende Hand über NS-Kriegsverbrecher: Weder müssen sie eine Auslieferung, noch eine Verhandlung der Kriegsverbrechen vor deutschen Gerichten oder gar die Vollstreckung des italienischen Urteils in Deutschland fürchten. Die Urteile von Verona mögen symbolische Ausstrahlungskraft haben. Entschädigungen für die Überlebenden und Angehörigen, die ihr Leben lang unter den Traumatisierungen und materiellen Folgen der Massaker leiden mussten, werden aber genauso unerfüllte Forderungen bleiben, wie die späte Konfrontation und In-Verantwortungnahme der Nazi-Täter. Fünf von ihnen sind derweil von ihren sicheren Alterssitzen in Deutschland aus in Berufung gegen die Urteile gegangen. Die Neuverhandlungen in Zweiter Instanz werden im Oktober dieses Jahres in Rom stattfinden.