IGH-Urteil: Deutschland genießt Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen

Vier Jahre, nachdem die Bundesrepublik Deutschland beim Internationalen Gerichtshof Klage gegen ein italienisches Urteil über Entschädigungszahlungen wegen NS-Kriegsverbrechen eingereicht hatte, ist nun das Urteil gefällt worden: Deutschland genießt Staatenimmunität und kann nicht belangt werden für Verbrechen, die seine Soldaten begangen haben (und in Zukunft noch begehen werden):

http://www.freitag.de/autoren/aredlin/igh-deutschland-muss-nazi-opfer-nicht-entschadigen