Tagesexkursion zur Gedenkstätte Esterwegen in der Nähe von Papenburg im Emsland am 22.04.2023

Die Geschichtswerkstatt Regionale Täterforschung, das Referat für Politische Bildung und Antifaschismus des AStA der Universität Osnabrück und das Café Mano Negra laden ein zur Tagesexkursion in die Gedenkstätte Esterwegen.

Wir wollen uns vor Ort über eine Führung und vertiefende Diskussionen sowie optionale Workshops kritisch mit der Geschichte der nationalsozialistischen Lager und Lagerfriedhöfe im Emsland auseinandersetzen. Gleichzeitig möchten wir einen Blick hinter die Kulissen regionaler erinnerungspolitischer Vorgänge seit der Nachkriegszeit werfen und damit die umkämpfte Geschichte der heute als oft selbstverständlich angesehenen deutschen Erinnerungslandschaft zur NS-Zeit historisieren.

Die Kosten für die Veranstaltung werden vom AStA der Universität Osnabrück übernommen. Wir reisen gemeinsam mit einem gemieteten Bus an. Die Gedenkstätte liegt recht abgelegen, vor Ort besteht keine Möglichkeit der Verpflegung für die Mittagspause. Bitte bringt also individuell oder in gemeinsamer Absprache Verpflegung mit.

Die gemeinsame Abfahrt mit einem gemieteten Bus ist für 9:00 Uhr vor dem EW-Gebäude der Universität (Seminarstraße 20) geplant. Die Rückkehr aus Esterwegen erfolgt gegen 17:00 Uhr.

Für die Anmeldung schreibt uns bitte eine eMail an geschichtswerkstatt@riseup.net. Da die Plätze begrenzt sind, verstehen wir die Anmeldung als verpflichtend. Da wir uns über zahlreiche Rückmeldungen freuen, richten wir dennoch eine Warteliste für potenziell Nachrückende ein.

Wir freuen uns auf euer Interesse!

Kundgebung zur Befreiung vom Nazi-Faschismus vor 75 Jahren

Wir unterstützen den Aufruf des Bündnisses 8. Mai zur
Kundgebung am Samstag, 9.5.2020, 14 Uhr, Theatervorplatz Osnabrück

Wir rufen alle Antifaschistinnen und Antifaschisten auf, der Befreiung vom Nazi-Faschismus vor 75 Jahren zu gedenken.

Am 8. bzw. 9. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht bedingungslos. Ganz Europa war verwüstet worden. Millionen Tote, Verwundete und Vergewaltigte forderte der zweite Weltkrieg der Deutschen. In den Konzentrationslagern und Vernichtungsstätten wurden Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, politische Gegner*, Zwangsarbeiter*, Deserteure, sogenannte Gemeinschaftsfremde und Asoziale, Soldaten der Antihitlerkoalition und unzählige andere Menschen misshandelt und ermordet. In verlustreichen Kämpfen brachten die Alliierten und Widerstandskämpfer* der Résistance den Krieg an seinen Ausgangsort zurück und zerschlugen das deutsche Militär.

Wir gedenken der Opfer des NS-Terrors und der Wehrmachtsverbrechen.

Wir erinnern an den Schwur von Buchenwald, in dem es heißt:
„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

Die Überlebenden von Buchenwald ahnten in ihrer Erklärung die Brüchigkeit des vorläufigen Sieges über den Nazismus.

Antifaschistischer Widerstand
Mit aller Härte musste gekämpft werden gegen ein Volk, das sich einig war im gemeinsamen Wahn der Judenvernichtung, und das sich an der Heimatfront ebenso wie im russischen Schnee bereitwillig aufopferte. Ausnahmen – Menschen, die sich nicht der nationalsozialistischen Massenbewegung anschlossen – gab es, aber ihrer waren erschreckend wenige: Kommunisten*, Linkssozialisten*, Anarchisten*, auch etliche Sozialdemokraten* und einige Konservative, Liberale oder Anhänger* anderer bürgerlicher Ideologien sowie antifaschistische oder pazifistische Christen*, junge Leute, die sich dem Mitmachen verweigerten, Edelweißpiraten* und Swing-Jugendliche. Sie wurden systematisch bekämpft, viele von ihnen endeten im Konzentrationslager, Arbeitslager und im Zuchthaus. Sie hatten auf Befreiung gehofft, von innen her oft vergeblich versucht, aktiv zur Niederlage Nazi-Deutschlands beizutragen. Andere von ihnen, die ins Exil hatten gehen müssen, beteiligten sich – z. B. durch Mitarbeit im amerikanischen Geheimdienst, im Dienst der Roten Armee oder der Organisierung von Sabotageaktionen im Reichsgebiet – von außen an diesem Versuch. In der DDR teilweise zu nationalen Helden* hochstilisiert, wurden sie in der BRD ignoriert und im wiedervereinigten Deutschland bis in die jüngste Gegenwart nur zögerlich beachtet.

Befreiung für wen?
Anders die Angehörigen der deutschen Militär- und Machteliten, die zunächst dem NS-Regime gedient, und deren wenige dann dessen Spitze auszuschalten versucht hatten, wie die Stauffenberg-Attentäter. Einige kamen mit dem Leben davon, und sie konnten sich nach dem Sieg der Alliierten durchaus befreit fühlen. Aber diese Art der Befreiung hatten sie mit ihrem Widerstand nicht herbeiführen wollen, die Niederlage Deutschlands hatten sie gewiss nicht im Sinn.
Die erschlagende Mehrheit der deutschen Bevölkerung aber war bis zum bitteren Ende regimekonform geblieben, hatte „bis zum letzten Mann“ den „Traum“ der Volksgemeinschaft zu verteidigen versucht. Noch in den ersten Mai-Tagen forderte der irrwitzige Kampf der letzten Volkssturm-Aufgebote und versprengten Wehrmachts- und SS-Einheiten, die das Helden-Walhalla der Kapitulation und Entnazifizierung vorzogen, weitere Opfer. Selbst als die Rote Armee vor der Tür stand und die militärische Niederlage unausweichlich war, ging der Massenmord in den Konzentrationslagern und auf den Todesmärschen ohne Unterlass weiter. Die deutsche Volksgemeinschaft hatte auch im Mai 1945 mit „Befreiung“ nichts im Sinn, viele hofften noch bis zum Abgang des „Führers“ auf eine militärische Wende. Zahlreiche Deutsche rechneten gar damit, dass die Koalitionen im letzten Moment noch wechseln und die westlichen Alliierten dann gemeinsam mit den Deutschen gegen den „bolschewistischen Hauptfeind“ zu Felde ziehen würden.
Wenngleich die Deutschen militärisch besiegt wurden, ergab sich nach dem 8. Mai 1945 eine höchst eigentümliche historische Situation.

Postnazistisches Deutschland
Die Anti-Hitler-Koalition konnte nicht über die konkurrenzimperiale Konstellation der Westmächte und der UdSSR hinwegtäuschen. Das Bündnis gegen Deutschland war ein Zusammenschluss auf Zeit und auf einen spezifischen Zweck hin, es betraf nicht die Vorgehensweise nach dem Sieg über den NS-Faschismus. Eben deshalb kam es in den Westzonen nach dem Mai 1945 bald dazu, dass die vom Nationalsozialismus „befreiten“ Deutschen erneut frei wurden, bestimmte ideologische Teilstücke und personelle Bestände aus der Nazizeit weiterzutradieren oder wiederzuverwenden; insbesondere frei dazu, die Front gegen den „Osten“ im Kalten Krieg zu stärken. Ohne großartige Revision wurde an den nazistischen Antibolschewismus angeknüpft. In der Bürokratie, Justiz, Ideologieproduktion und dann im wieder gebildeten Militärapparat fanden die ehemaligen NS-Leistungsträger* und -Unterstützer* erneute Verwendung. Auch die ehemaligen Wehrwirtschaftsführer waren bald wieder im Geschäft, ehemalige NS-Funktionäre* verrichteten nun Dienste für die westlichen Geheimdienstapparate.
So wurde eine konsequente Entnazifizierung der der neuen weltpolitischen Lage „angemesseneren“ Verfahrensweise geopfert. Statt der Umsetzung der einzigen Konsequenz, die aus der Geschichte hätte gezogen werden dürfen: dass es Deutschland nie wieder geben darf, wurde das „Dritte Reich“ lediglich in eine postnazistische BRD transformiert, deren Kontinuitäten bis heute fortdauern.
Auch in der Sowjetischen Besatzungszone und dann in der DDR bedienten sich die Militärverwalter* und später die „sozialistische“ Führung der Nützlichkeit ehemaliger faschistischer Funktionäre*. Allerdings geschah dies individuell, generell wurden die Funktionseliten ausgewechselt. Viele Leistungsträger* aus der Zeit vor 1945 gingen ab nach Westdeutschland. Die DDR definierte sich historisch als Produkt eines deutschen Antifaschismus. Wenngleich deutsche Gegner* des NS-Staates, die sich für das „andere Deutschland“ hielten, beim Aufbau der DDR mitwirkten, fand dieser staatlich inszenierte Antifaschismus kaum sein Gegenstück in der Bevölkerung. Durch sein unverbrüchliches Anknüpfen an nationalistische Parolen und zum Antizionismus „gewendete“ antisemitische Ideologie entlarvte er sich als der Mythos, der er von Anfang an war. Die „Befreiung des deutschen Volkes vom Hitlerfaschismus“ diente größtenteils nichts anderem als der nationalen Reinwaschung.

Organisierter Faschismus
Das Verbot faschistischer Organisationen durch die alliierten Siegermächte hatte keinen langen Bestand. Es wurde durch antisemitische und revanchistische Nachfolgeorganisationen und -parteien schon bald unterlaufen, so in der BRD durch die „Sozialistische Reichspartei Deutschlands“ (SRP, von 1949 bis 1952 aktiv; 1951 erhielt sie 11% der Stimmen bei der niedersächsischen Landtagswahl). In der DDR wurde 1948 die „National-Demokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) zugelassen, gedacht als Auffangbecken für ehemalige Nazi-Funktionäre und Soldaten. 1964 wurde in der BRD die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) gegründet. Sie erhielt großen Zulauf und zog in mehrere Landesparlamente ein. Seit 1971 agierte die „Deutsche Volksunion“ (DVU). Ebenfalls in Länderparlamenten vertreten, gab sie bis Ende letzten Jahres u. a. die „National-Zeitung“ heraus. 1983 wurden „Die Republikaner“ (REP) gegründet, auch sie zogen in Länder- und das EU-Parlament ein. Kontinuität stiftete gleichfalls die „Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit der ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS e.V.“ (HIAG). 1951 gegründet, widmete sie sich der Gleichstellung der ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS mit den Wehrmachtssoldaten und der Rehabilitierung der Waffen-SS. 1978 existierten 118 Orts- und Kreisverbände. Der Bundesverband löste sich 1992 auf, einzelne Lokalgruppen existieren weiter. Vertriebenenverbände stellen bis heute die deutschen Staatsgrenzen in Frage. Ein Teil der studentischen Verbindungen und Burschenschaften pflegt die Nazi-Ideologie und füllt das Reservoir an reaktionären Eliten auf.
Zuletzt hat sich, neben allerlei Neugründungen von Neo-Nazi-Parteien wie „Die Rechte“, „Der III. Weg“ und völkischen Bewegungen wie die „Identitäre Bewegung“ und PEGIDA, besonders die populistische „Alternative für Deutschland“ (AfD) in den Parlamenten etabliert. Sie befördert mit ihren Unterstützern* und parlamentarischen Verbündeten die Normalisierung völkisch-rassistischer Politik. Gleichzeitig werden die Verbrechen der Nationalsozialisten verharmlost und die Erinnerung daran revidiert. Die Nazi-Herrschaft zwischen 1933 und 1945 sei nur ein „Vogelschiss“ in der deutschen Geschichte gewesen, so A. Gauland.
Der bewaffnete, international organisierte Neo-Nazismus ist seit der Gründung der BRD aktiv. Vom Attentat auf das Münchener Oktoberfest 1980 über die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ bis zur „Gruppe Freital“ und zum Attentat in Kassel zieht er mordend durchs Land. Er rekrutiert sich teils aus staatlichen Institutionen, beteiligt sind dabei Polizistinnen und Polizisten, ReservistInnen, Militärs und Elitekämpfer der Bundeswehr. Jüdisches Leben wird nicht erst seit dem Attentat in Halle angegriffen und bedroht. Tagtäglich werden Jüdinnen und Juden in der Öffentlichkeit verachtet, angepöbelt, selbst in Schulen attackiert. In Moscheen wird der islamistische Rassismus und Antisemitismus gepredigt, der sich auch mit Nazis und völkischen Konservativen verbindet: Rechter Terror und jihadistische Terroristen schließen temporäre Kooperationen. Bereits in den 1930er Jahren schlossen die Nazis Bündnisse mit dem Großmufti Mohammed Amin al-Husseini von Jerusalem.
Der Staats-Islamismus des Autokraten Erdogan und sein expansionistisches Konzept des Großtürkentums verbündet sich in der Bundesrepublik, so auch in Osnabrück mit den faschistischen ‚Grauen Wölfen‘ gegen Kurdinnen und Kurden, die von EU-Behörden zu Terroristen* deklariert und von der Justiz verfolgt werden. Die vom türkischen Staat bezahlte und gesteuerte DITIB steht in Verhandlungen mit der niedersächsischen Landesregierung über eine Grundschul-Religions-Partnerschaft, der Osnabrücker Oberbürgermeister Griesert hofiert islamistische Religionsgemeinden während des Ramadans.

Was bedeutet der Schwur von Buchenwald für den Antifaschismus heute?
Das Schlußstrich-Geheule aus allen Gesellschaftsecken will das „Nie wieder Faschismus!“ des Buchenwald-Schwurs zerbröseln, Gedenkstätten müssen sich gegen Besucher* verteidigen, die den Holocaust leugnen. Allein wenn es Opfer des Neo-Nazismus zu beklagen gibt, rufen Staatseliten nach antifaschistischem Engagement bzw. Export-Industrieunternehmen sorgen sich um ihr internationales Ansehen. Derweil läuft das Geschäft mit dem islamistischen Iran, der die Vernichtung Israels projektiert, des ersten Staates, der die Existenz jüdischen Lebens garantiert. Wer ernst macht mit dem Aufruf: „Keinen Fußbreit den Faschisten!“ wird hierzulande mit dem polizeilichen Gewaltmonopol konfrontiert und in die Schranken der freien Meinungsäußerung gewiesen. Gestattet werden Nazi-Aufmärsche wie für die verurteilte Holocaust-Leugnerin U. Haverbeck in Bielefeld. In Politik, Medien und der Wissenschaft wird mit der Totalitarismusthese das antagonistische Verhältnis zwischen Faschisten* und ihren Gegnern* in Abrede gestellt, sie setzt Antifaschistinnen und Antifaschisten mit Nazis auf eine Stufe. Antifaschistischen Organisationen wie der überparteilichen „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), die von Überlebenden der Shoah gegründet wurde, wird mit dem Vorwurf des Extremismus unter der Aufsicht eines sozialdemokratischen Finanzministers die Gemeinnützigkeit und damit die Möglichkeit der Finanzierung durch Spenden entzogen. Hiergegen hat Antifaschismus gemeinnützig zu bleiben!
Wir fordern die Wiedereinführung des 8. Mai als Feiertag, der nur von 1950-1966 in der DDR arbeitsfrei begangen wurde.
Zugleich fühlt sich dieses Land als moralischer und Erinnerungsweltmeister. Der Anspruch jedoch, ein „Gedenken jenseits von Ritual und Schlussstrich“ zu betreiben, ist überwiegend funktional für das eigene Image im lokalen wie nationalen „Friedenslabor“. Dagegen muss ein Erinnern frei von Instrumentalisierung sein – in allen politischen Lagern. Gedenken hat nur eine Konsequenz aus dem Leiden der Opfer zu ziehen: Alles dafür zu tun, dass Auschwitz nicht sich wiederhole, nichts ähnliches geschehe. Und auch wenn es in keinem Vergleich zu den Untaten des Deutschen Faschismus steht, ist der Hunger, ist das Sterben von Menschen an den Grenzen der EU zu beenden.
Die Forderungen des Schwurs von Buchenwald sind nicht eingelöst. Eine menschliche Welt des Friedens und der Freiheit bleibt zu verwirklichen. Die gesellschaftliche Grundlage, auf der der Nationalsozialismus aufbaute und die er zugleich auf schreckliche Weise aufzuheben antrat, besteht fort: der Kapitalismus. Auf Konkurrenz und die permanente Nichteinlösung des Glücksversprechens der warenförmigen Vergesellschaftungsweise reagieren die Einzelnen durch übersteigerte Identifikation mit dem eigenen Kollektiv und die Absonderung vom als feindlich wahrgenommenen Fremden, immer wieder identifiziert im Juden, der als übermächtig halluziniert wird.
Die demokratische Befreiung erinnern muss bedeuten, den antifaschistischen Kampf für eine solidarische Gesellschaft voranzutreiben. In diesem Sinne gilt unsere Solidarität zuallererst den Überlebenden, in vielen Fällen traumatisiert und bis heute nicht oder nur unzureichend entschädigt. Wir gedenken der Opfer, die in deutschem Namen leiden und sterben mussten.

Bündnis 8. Mai

Wir bitten darum, auf das Mitbringen und Zeigen jeglicher Flaggen, Transparente und Symbole zu verzichten.

Funktion und Praxis des Gesundheitsamts der Stadt Osnabrück in der NS-Zeit

Am 4. April 1945 befreiten britische und kanadische Truppen die Stadt Osnabrück vom Nazi-Faschismus. Die lokalen Nazi-FunktionärInnen und städtischen FunktionsträgerInnen hatten in den meisten Fällen nicht viel zu befürchten.
Der zum 75. Jahrestag geplante antifaschistische Stadtrundgang zu zentralen Orten faschistischer Herrschaft und Gewalt in Osnabrück, der aufgrund der behördlichen Kontaktbeschränkungen nicht stattfinden konnte, ist nun Anlass, stellvertretend eine Einrichtung näher zu betrachten.

Die Anerkennung der individuellen Rechte und Freiheiten kranker wie auch gesunder Menschen ist unter staatlicher Aufsicht veränderbar, nicht garantiert und permanent bedroht. Diese Rechte unterliegen, in unterschiedlicher Intensität, diversen Interessenkoalitionen, der wissenschaftlichen Forschung, den ökonomischen Bedingungen und den vorherrschenden ideologischen Überzeugungen. Die naturwissenschaftlich verklärte Eugenik, die ‚Wissenschaft vom guten Erbe‘, in Deutschland während der Nazi-Zeit auch als ‚Rassenhygiene‘ popularisiert, heute als ‚moderne Humangenetik‘, wie die Pränataldiagnostik, mit neuen Formen der Selektion beworben, nimmt für sich in Anspruch bestimmen zu können, was als ‚gutes Erbgut‘ zu gelten habe. Als ‚positive Eugenik‘, die ‚Verbesserung‘ des Erbgutes durch züchterische Maßnahmen, zielt sie auf Werte wie höhere Intelligenz, robustere körperliche Konstitution, Schönheit oder ‚rassische Reinheit‘. Als ’negative Eugenik‘ verfolgt sie die Beseitigung ’schlechten Erbgutes‘ aus dem Genpool einer Bevölkerung zugunsten zukünftiger Generationen. Gleichzeitig relativiert sie den Wert der selbstbestimmten und in Frage gestellten Individualität. Nicht erst der NS-Staat definierte, wer wertvoll und wer wertlos für die ‚Volksgemeinschaft‘ bzw. für die Gesellschaft war, und verfolgte als ‚unnütze Esser‘, ‚Ballastexistenzen‘, ‚Minderwertige‘ oder ‚Asoziale‘ pseudowissenschaftlich klassifizierte Menschen.

Kontinuität

In Osnabrück, wie auch im gesamten NS-Reich, musste der Leitgedanke der ‚Rassenhygiene‘ nicht aufgezwungen, erpresst oder gewaltsam durchgesetzt werden. Er wurde mitgetragen von Menschen, die mit den Ideen und Vorstellungen der NationalsozialistInnen übereinstimmten. Sie integrierten sich, wurden „Hitlers willige Vollstrecker“ (Daniel J. Goldhagen) und waren oftmals bereits lange vor 1933 NationalsozialistInnen. Ihre Kenntnisse und Erfahrungen wie auch ihre tödlichen Konzepte wirkten und wirken nach 1945 weiter. Gerade deshalb fällt es schwer, die militärische Niederlage der deutschen Vernichtungsmaschinerie als Befreiung zu sehen, denn auch wenn es für die allermeisten Opfer ihre Befreiung war, verhöhnten und drangsalierten die NS-TäterInnen diese oftmals weiterhin. Etwa indem nach 75 Jahren die Ermordung der als ‚asozial‘ Verfolgten als Unrecht bezeichnet wird, während ihre Entschädigung weiterhin ausgeschlossen bleibt und ihre Stigmatisierung, wie auch bei anderen Verfolgten, lange vor der Nazi-Zeit begann und sich bis in die Gegenwart fortsetzt.

Das Gesundheitsamt Osnabrück

Eine wichtige Institution für die ‚rassenhygienische‘ NS-Deutungsmacht war das städtische Gesundheitsamt. Es befand sich in Osnabrück ab 1934 im zweiten Stock am Neuen Graben 11. Der Neubau war 1929 auf dem Grundstück des zum Schloss gehörigen Holzhofes errichtet worden, wie dem Osnabrücker Verwaltungsbericht von 1935/37 zu entnehmen ist. Gleichfalls war die „Allgemeine Ortskrankenkasse“ (AOK) seit der Weimarer bis in die jüngere Zeit dort untergebracht, allerdings mit der Adresse Neuer Graben 27. Heute befinden sich dort u. a. das Studierendensekretariat der Universität und der Uni-Shop.

Am 3. Juli 1934 trat das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ in Kraft, das reichseinheitliche Gesundheitsämter vorschrieb. Sein Kernstück waren „Beratungsstellen für Erb- und Rassenpflege“, die allerdings vordringlich melden und erfassen als beraten sollten. Das Gesetz regelte bis ins Detail die Abläufe, mit denen die Verdächtigen denunziert, begutachtet und den Erbgesundheitsgerichten zur ärztlich-richterlichen Sterilisationsentscheidung vorgeführt werden sollten. Die bisher parallel geführten Karteien, Erhebungs- und Sippenbögen wurden nun in reichseinheitliche Register überführt und vereint. Das Format der Karteikarten, Sippentafeln und Untersuchungsformulare wurde vereinheitlicht, auch für Denunziationen gab es einen Vordruck.
Nachdem bereits 1934 die Zwangssterilisation die Zahl von 65.000 Frauen und Männern erreicht hatte, widmeten sich die Fürsorge- und Gesundheitsämter weiteren Bevölkerungsgruppen, an denen sich sparen ließ: So wurde das Ehestandsdarlehen für junge Paare und die Gewährung von Kindergeld an die erbbiologische Erfassung gekoppelt. Der Präsident der „Deutschen Statistischen Gesellschaft“, Friedrich Zahn formulierte in einem Aufsatz 1937 folgende Ziele: „Die Bevölkerungspolitik muß […] nach den Grundsätzen der Rassenhygiene auf Förderung der wertvollen Erbwerte, auf Verhinderung der Fortpflanzung minderwertigen Lebens, der erbgesundheitlichen Entartung, bedacht sein, m. a. W. eine Hochwertigenauslese einerseits, eine Ausmerze erbbiologisch unerwünschter Volksteile andererseits zielbewußt betreiben.“ Er begründete die Notwendigkeit, alle, nicht nur ‚Auffällige‘ zu erfassen:
„Sobald die Erhebungsarbeiten genügend vorangeschritten sind und eine laufende Beobachtung der erfaßten Personen einsetzen kann, wird die Mitwirkung und Einschaltung der statistischen Zentralstellen bei Aufbereitung des erbbiologischen Materials und Mitverwertung der sonstigen bevölkerungsstatistischen Nachweise zu klären und zu regeln sein. Mit der Durchführung der Gesamtkartei der Bevölkerung wird eine volksbiologische Diagnose erreicht, die als Theorie von heute die Praxis von morgen ergibt und vielseitigen Zwecken der Praxis und Wissenschaft dienstbar gemacht werden kann. Das nunmehr klare Bild vom Umfang der Erbbelastung, vom Gesundheitszustand der Bevölkerung, von der Gesundheitsbilanz gibt der Wissenschaft neuen Forschungsauftrieb zur Förderung der guten, zur Verhinderung der schlechten Erbmasse, zur erbbiologischen Gesundung des Körpers.“

Dr. Hermann Osthoff

In Osnabrück wurde der bisherige Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Rudolf vom Bruch durch das am 07.04.1933 verabschiedete „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ entlassen. Dieses diente dazu, „Beamte die nicht arischer Abstammung“ waren, in den Ruhestand zu versetzen, aber auch alle BeamtInnen , die nicht rückhaltlos für den Staat eintraten, zu entlassen. Im September 1935 wurde Dr. Hermann Osthoff, der bisherige Stellvertreter vom Bruchs und zweiter Stadtarzt, als neuer Leiter ernannt. Er trat am 01.05.1933 in die NSDAP ein, gehörte ab 1936 dem NS-Ärztebund an und stieg 1942 zum „städtischen Obermedizinalrat“ auf, eine neu geschaffene Stelle, die mit höherer Besoldung verbunden war. Ein Entnazifizierungsausschuss sah in ihm einen „unbedingt zu Entlassenden“. Hierdurch konnte er nach 1945 kein öffentliches Amt mehr wahrnehmen, allerdings seine Privatpraxis weiterführen. 1949 wurde er schließlich entlastet. Er wurde Mitglied in der „Heger Laischaft“ und dem „Osnabrücker Historischen Verein“, als dessen langjähriges Vorstandsmitglied er auftrat.

Das Gesundheitsamt unter seiner Führung nahm, wie der langjährige Oberbürgermeister Osnabrücks, das SA- und NSDAP-Mitglied Erich Gaertner, in dem bereits erwähnten Verwaltungsbericht hervorhob, eine Reihe „bedeutsamer Aufgaben“ wahr, die in „erster Linie […] das nach bevölkerungspolitischen und erb- und rassenpflegerischen Gesichtspunkten ausgerichtete Gesetzgebungswerk“ betrafen. Es sollte die der „Volkskraft und der Volksgesundheit drohenden Gefahren“ bannen. Hierzu zählte die „Durchführung der Ziele der Erb- und Rassenpflege: a) Hebung der Volkszahl, b) Verbesserung des Erbgutes, c) Erhaltung der Rasse“.
Die Abteilungen des Gesundheitsamtes umfassten neben der Verwaltung drei Teilabteilungen: 1. die Medizinal- und Sanitätspolizei; 2. die Abteilung für Erb- und Rassenpflege. Dort wurden ‚Sippenakten‘ und ‚Personenkarten zur erbiologischen Erfassung‘ angelegt, wie Gaertner am 19.03.1936 an den Regierungspräsidenten Bernhard Eggers berichtet; 3. die Abteilung Gesundheitsführung und -fürsorge.

Neben öffentlichkeitswirksamen Programmen zum Schutz der „Volksgesundheit“ wurde die Propaganda für eine „Pflicht zur Gesundheit“ verstärkt. Gesundheit wie Krankheit waren keine Privatsache. In der Öffentlichkeit wurde zunehmend eine Kosten-Nutzen-Rechnung von medizinischen Therapien und die Frage nach ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen hervorgehoben. Der NS-Staat hatte die Vollzugsmacht übernommen: Die Einzelnen wurden als Kostenfaktor für die ‚Volksgemeinschaft‘ und als potentieller Ballast angesehen. Diese Grundlage wurde zur menschenverachtenden ‚Sonderbehandlung‘ fortentwickelt, der Vernichtung der ‚rassisch Minderwertigen‘.

NS-Gesetze

Gesetze wie das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ (1934) waren verbunden mit der Vorstellung von einer umfassenden „erbbiologischen Bestandsaufnahme“ aller EinwohnerInnen. Diese sollte im Gesundheitsamt erfolgen. Dort wurden Kopien der im städtischen Krankenhaus oder in der Heil- und Pflegeanstalt angelegten PatientInnenkarteien zusammengeführt. Mit weiteren Informationen über Schulbildung und „Schulleistungen“, Vorstrafen, „Charakterentwicklungen“ und „Sonderbegabungen“, über den „Körperbautyp“ und „Erbkrankheiten“ entstanden die „Personenkarte zur erbbiologischen Erfassung“ bzw. familiäre Sippentafeln. In den „Sippentafeln“ wurden alle Nachkommen einer Großelterngeneration aufgeführt. Über die Erfassung und Abfassung der Karten wurden anleitende Merkblätter an die Gesundheitsämter verschickt.
Zu klassifizieren waren u. a. auch soziale und ethnische Gruppen. Hierdurch waren die ÄrztInnen auch für die Verfolgung und Ermordung der Osnabrücker Sinti mitverantwortlich. Ihre soziale Ausgrenzung begann mit dem Entzug der Wandergewerbescheine, der Kürzung der Wohlfahrtsunterstützung, der Verhängung von Sondersteuern, dem Ausschluss aus den Schulen und der Anordnung von Zwangsarbeit. Im November 1938 wurden sie gezwungen, ihre Wohnungen zu verlassen und in den am Stadtrand von Osnabrück liegenden Baracken, der „Papenhütte“, zu leben. Ein Großteil der Osnabrücker Sinti wurde ‚erbbiologisch‘ erfasst und deportiert.

Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ war unter dem NS-Regime am 1.1.1934 in Kraft getreten. Die Unfruchtbarmachung (Sterilisation) von vermeintlichen TrägerInnen manifester Erbschäden war jedoch bereits vor der Machtübergabe an die Nazis von EugenikerInnen und BevölkerungswissenschaftlerInnen diskutiert worden. Nun hatte sich die Anwendung der Zwangssterilisierung (§12) durchgesetzt. Beamtete Ärzte sowie die Leiter von Kranken-, Heil, Pflege- und Strafanstalten wurden zur Anzeige von Erbkrankheiten und Amtsärzte zur Beantragung der Sterilisation verpflichtet (§2, §3). Es wurde ein Katalog von ‚Erbkrankheiten‘ aufgeführt, der die Sterilisation für „angeborenen Schwachsinn“, „Schizophrenie“, „manisch-depressives Irresein“, „erbliche Fallsucht (Epilepsie), „erblichen Veitstanz“ (Chorea), „erbliche Blindheit“, „erbliche Taubheit“ und „schwere erbliche körperliche Mißbildung“ sowie für „schweren Alkoholismus“ vorsah. Bei dem Diagnosekatalog handelte es sich um unscharfe Sammelkategorien, die eine Vielzahl von Erscheinungsformen erfassten. Im wesentlichen enthielten sie Beschreibungen der „Abweichung vom Normalen“ und waren mit sozialen Werturteilen verknüpft.

Die bewußt unscharfen Diagnosen führten zur Ausweitung von Zwangssterilisationmaßnahmen. Jüdische Menschen wurden nach einem Erlass des Reichsministeriums des Innern vom 01.10.1936 mit den „Minderwertigen“ gleichgestellt. Für Sinti und Roma wurde vorwiegend ‚Schwachsinn‘ oder ‚Asozialität‘ als Diagnose gestellt. Diese Gesetzgebung und Selektion führte zu einer Grenzverschiebung, die neben der Identifikation und Ausgrenzung der ‚Fremdrassigen‘ mit der ‚Asozialität‘ eine zweite Ebene nationalsozialistischer Ausrottungspraxis fand. In einem Artikel des „Beiheftes zum Reichsgesundheitsblatt“ wurden 1938 neue Merkmale und Gruppen herausgehoben:
„Die Verminderung des Nachwuchses der erblich Kranken und Untüchtigen hängt, da diese sich nicht selbst der Fortpflanzung enthalten, von einer Erhöhung der Ausmerzquote, d.h. von einer wesentlichen Erweiterung der Möglichkeiten der gesetzlichen Unfruchtbarmachung ab. Die bisherigen Möglichkeiten der Unfruchtbarmachung […] reichen nicht aus, namentlich im Hinblick auf Kriminelle, Arbeitsscheue, Anti- und Asoziale, aber auch im Hinblick auf andere erbliche Krankheiten, die wesentliche Beeinträchtigung der Lebensuntüchtigkeit und damit Belastung des Volkes bedingen.“ Mit dem Grunderlaß „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ vom 14.12.1937 wurde „asoziales Verhalten“ als Gefährdung der Allgemeinheit angesehen und mit kriminalpolizeilicher Vorbeugungshaft und Verschleppung in Konzentrationslager verfolgt. Bereits vor 1933 fand eine Diskriminierung und Verfolgung von Menschen aus sozialen Randbereichen der Gesellschaft statt. Nach der Machtübergabe an die Nazis erfolgten Verhaftungswellen gegen BettlerInnen und Razzien gegen Straßenprostituierte. Die Informationen über ‚Asoziale‘ erhielt die Polizei häufig aus Stadtverwaltungen und von Gesundheitsämtern, aber auch von DenuziantInnen aus der Nachbarschaft.

Das Erbgesundheitsgericht

Das neu eingerichtete Erbgesundheitsgericht in Osnabrück befand sich gegenüber dem Gesundheitsamt im sogenannten Küchenflügel auf der linken Seite des Schlosses. Heute befindet sich dort u. a. der Sitz der Präsidentin der Universität. Das Erbgesundheitsgericht war dem Amtsgericht angegliedert, ihm saß hauptamtlich Amtsgerichtsrat Röpke vor. Seine Sitzungen fanden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Anstaltsärzte wurden dort als Beisitzer eingebunden, so der Leiter der Osnabrücker Heil- und Pflegeanstalt, Dr. Albert Kracke und sein Stellvertreter, Oberarzt Dr. Berhard Jutz. Überliefert ist eine Verhandlung über eine Frau, die am 11.11.1936 stattfand, an der Osthoff und Prof. Dr. Bogendörfer als Gutachter teilnahmen. Sie kamen in dem Beschluss zu dem Ergebnis, dass die „Hausgehilfin unfruchtbar zu machen“ sei. Aufzeichnungen Krackes aus Verhandlungen zeigen, dass auch „moralischer Schwachsinn“ verfolgt wurde. Wertungen wie „arbeitsscheu, störrisch oder unmoralisch“ sind hinreichende Kriterien für eine Sterilisation.

Die restlose Beobachtung des Lebens

Neben der „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden auch die Anträge für Ehestandsdarlehen nach dem „Gesetz über die Förderung der Eheschließungen“ geprüft. Die ständige Ausweitung der Befugnisse verdeutlicht ein Schreiben des Gesundheitsamtes Lingen vom 14.06.1936:
„Brautpaare, bei denen standesamtlich ein Ehetauglichkeitszeugnis gefordert wird, Anwärter auf ein Ehestandsdarlehen, Personen, die eine Einbürgerung beantragt haben, sämtliche Familien, die einen Antrag auf eine Kinderreichenbeihilfe gestellt haben, soweit möglich Schüler, Personen bei denen der Antrag auf Unfruchtbarmachung gestellt wurde, Siedler usw.“ .
Diese Personen erhielten zunächst einen Fragebogen zur Beurteilung der ‚Erbgesundheit‘ und mussten die Angaben für die Aufstellung der ‚Sippentafel‘ zu machen. Sie wurden dann eingehend untersucht, bevor ihnen das erforderliche Zeugnis ausgestellt.

Weiterhin erstellten die Gesundheitsämter Jahresgesundheitsberichte, die verschiedene Erkenntnisse aus vielfältigen Überwachungsaktivitäten zusammenfassten: hierzu gehörten Berichte von FürsorgerInnen, Akten aus Krankenhäusern und von Pflegeanstalten über Geschlechtskrankheiten und Alkoholfürsorge, wie auch Justizurteile und Ermittlungsakten bis hin zu Informationen von Hebammen. Sämtliche Lebensbereiche waren abgedeckt und erlaubten eine Erweiterung des Zugriffs, z. B. über die Schulen: LehrerInnen erstellten SchülerInnenbeurteilungen und Schulchroniken. Wer immer eine Gratifikation des NS-Staates in Anspruch nehmen wollte, musste über das Gesundheitsamt seine rassische Wertigkeit nachweisen.
Am 18. 07.1940, als viele der erfaßten Erbkranken bereits ermordet oder totgeweiht waren, erließ das Reichsinnenministerium mit den „Richtlinien für die Beurteilung der Erbgesundheit“ die gesundheitliche und soziale Einteilung der Reichsbevölkerung in vier Kategorien: „1. asoziale Personen, 2. tragbare Personen, 3. die Gruppe der Durchschnittsbevölkerung, 4. erbbiologisch besonders hochwertige Personen.“ Im Ministerialblatt hieß es zu der Personenkategorie der ‚Asozialen‘: „Asoziale sind vom Bezug jeder Zuwendung ausgeschlossen“; den „noch als tragbar anzusehenden Familien […] wird man z. B. Laufende Kinderhilfen nicht entziehen können, förderne Maßnahmen sind ihnen allerdings nicht zuzuwenden“; erst den „Durchschnittlichen“ sind „alle ehrenden und fördernden Maßnahmen wie Ehestandsdarlehen, Ausbildungsbeihilfen, Ehrenkreuz der Deutschen Mutter zuzubilligen“; die „Hochstehenden“ seien nur dann besonders zu bevorzugen, „wenn aus einer großen Zahl von Bewerbern nur wenige ausgewählt werden sollen.“
Die Beobachtung und Begutachtung der Bevölkerung erfolgte etwa in Hamburg ab 1934, ohne ihr Wissen, beim Arztbesuch. Die von den MedizinerInnen ausgefüllten Formulare wurden an die Gesundheitsbehörde weitergeleitet und dort zu einem „Zentralen Gesundheitspaßarchiv“ (GPA) zusammengefasst. Nach einem Jahr waren dort 200.000 HamburgerInnen registriert. Bis 1938 mussten noch bearbeitet werden: 3000 Akten über Homosexuelle, die seit 1935 von der Kriminalpolizei an das GPA abgegeben worden waren; 20.000 Akten aus der Tuberkolosefürsorge; 20.000 Akten über ‚Krüppel‘; 40.000 Fürsorgeakten der Sozialverwaltung; 250.000 erfaßte VerbrecherInnen bei der Kriminalbiologischen Sammelstelle; sowie 400.000 vertrauensärtzliche Gutachten der AOK.

Das Osnabrücker Gesundheitsamt mit seinen vielfältigen Aufgaben befindet sich mittlerweile als „Haus der Gesundheit“ in der Hakenstraße 6. Seine Geschichte ist bisher einer größeren Öffentlichkeit nicht bekannt. Die sozialdisziplinarische Kontrolle staatlicher und kommunaler Behörden ist in einem Sozialsystem angelegt, das ebenfalls auf Gesetzesgrundlagen basiert und gleichzeitig weite Ermessensspielräume einzelner EntscheiderInnen erlaubt. Die statistischen Möglichkeiten durch die Volkszählungen und der weniger umfassend scheinende Mikrozensus wie auch die Algorithmisierung der Gesellschaft sind immens. Die Kapitalisierung des Gesundheitssystems schreitet mit der gleichzeitigen Verknappung der Ressourcen voran.

Literatur:

Aly, Götz; Roth, Karl Heinz: Die restlose Erfassung. Volkszählen, Identifizieren, Aussondern im Nationalsozialismus. Frankfurt am Main: Fischer-Taschenbuch, überarbeitete Neuausgabe 2000, zuerst Berlin, 1984.

Ayaß, Wolfgang: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Stuttgart: Klett, 1995.

Berger, Eva: Als das Volk geführt wurde. Gesundheitspolitik unter’m Hakenkreuz in Osnabrück. In: Topographien des Terrors. (Hg.) T. Heese. Bramsche: Rasch, 2. korrigierte Aufl. 2015, S. 247–261.

Böhne, Lisa: „Zwangssterilisation“. Osnabrück: Antifa-Archiv, 2003.

Weingart, Peter; Kroll, Jürgen; Bayertz, Kurt: Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1988.

Orte nationalsozialistischer Gewalt in Osnabrück – Kritischer Stadt-Rundgang

Orte nationalsozialistischer Gewalt
Kritischer Stadt-Rundgang

Mi. 13. 11. 2019, 16 bis ca. 18 Uhr

Treffpunkt: Cafe Mano Negra, Alte Münze 12, Durchgang AStA-Gebäude

Ausgehend vom Osnabrücker Schloß – einem zentralen Gebäude der Uni – stellen wir wesentliche Orte der NS-Stadtgeschichte in einem Rundgang vor. Bisher stecken die Untersuchungen zur Zeit des Nationalsozialismus und seinen Folgen in Osnabrück in den Anfängen.
Wir versuchen dagegen an historischen Stätten einen kritischen Überblick über die allgegenwärtige Verfolgung, Drangsalierung, Erfassung und Arisierung, Vertreibung und Vernichtung, wie auch auf die TäterInnen zu geben und auf die vielfältigen Kontinuitäten hinzuweisen.

Wir treffen uns im Café Mano Negra, Alte Münze 12 (Eingang im Durchgang gegenüber dem AStA). Der Rundgang dauert ca. 2 Stunden.
Veranstalter: Café Mano Negra

Die Mörder sind unter uns! Keine Ruhe den Nazi-Täter_innen! – Kundgebung in Oesede

Kurt Gosdek (94), 1923 in Ostpreußen geboren, genießt seinen Ruhestand als Pensionär. Er lebt, mit Blick auf den Teutoburger Wald, im beschaulichen Provinzstadtteil Alt-Georgsmarienhütte bei Osnabrück. Hier gehört er zu den Gründungsmitgliedern des „Sozialverbands Deutschland“ (SoVD), 2007 wird er für sein 60-jähriges Vereinsjubiläum geehrt. Weitgehend unbekannt ist allerdings sein früheres Leben als ehemaliges Mitglied einer mobilen SS-Einheit im ukrainischen Teil der damaligen Sowjetunion. Dort war er an Massentötungsaktionen der SS-Einsatzgruppe C beteiligt.

Die SS-Einsatzgruppen – Einleitung des Holocaust

Diese Einsatzgruppen waren Mordkommandos, die vor der Errichtung der Vernichtungslager und Todesfabriken, wie Auschwitz, Treblinka, Sobibor und weiteren, den Holocaust einleiteten. Die Einsatzgruppe C bestand aus 700 Männern, die in motorisierten Unterkommandos ein großes Gebiet durchkämmten. Sie ermordeten bereits zwischen Mitte 1939 bis 1941 besonders die jüdische Bevölkerung, aber auch Sinti und Roma, Behinderte und vermeintliche oder tatsächliche bolschewistische Kommunist_innen. Kurt Gosdek gehörte diesem Mordkommando der Waffen-SS an. Die Einsatzgruppe C ermordete bis Ende 1941 ca. 95.000 Menschen, darunter mindestens 33.770 Juden am 29. und 30. September 1941 in der Schlucht von Babi Jar in Kiew.

Von nichts gewusst…

Einem Fernsehteam des RBB (Magazin Kontraste, 28.09.2017), dass ihn vor kurzem mit den Verbrechen konfrontiert, erzählt er, dass er nur LKWs repariert habe, von den Hinrichtungen nichts mitbekommen habe, weder gehört noch gesehen. Diese Schutzbehauptung ist von Historiker_innen zurückgewiesen worden, da alle Mitglieder der Einheiten an den Mordaktionen beteiligt waren. Die Unterlagen zu seiner Einheit, die möglicherweise konkrete Beweise hätten liefern können, habe er kürzlich vernichtet, weil sich keiner dafür interessiert habe, so die Behauptungen des Pensionärs, der für seinen SS-Dienst nach wie vor eine monatliche Rente erhält.

Täter_innen bleiben unbehelligt

Zudem kann sich Gosdek der Unterstützung durch die Öffentlichkeit sicher sein. Allein schon sein hohes Alter wird als Argument dienen, einmal mehr die Forderung nach einem Schlußstrich unter sämtliche Naziverbrechen zu bekräftigen. Die Blutspur der Täter findet, sofern diese überhaupt bekannt sind und namentlich genannt werden, keine Beachtung. Es gibt bis heute keine systematische Erforschung und Dokumentation der Nazi-Geschichte dieser gewöhnlichen (Friedens-)Stadt und des mit ihr eng verbundenen Landkreises. Der ehemalige SS-Mann ist in die Mitte der Gesellschaft integriert. Seine Biographie steht für viele andere, etwa das verstorbene Mitglied der Elite-Einheit „Division ,Hermann Göring‘“ Ferdinand Osterhaus aus Osnabrück oder den Kriegsverbecher Theodor Saevecke, der in Bad Rothenfelde seinen beschaulichen Lebensabend weitgehend ungestört verbrachte.

Teilnahme und Unterstützung – Beihilfe zum Massenmord

Mittlerweile reicht für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft jedoch auch die Beihilfe zu Mordtaten, wie die Gerichtsverfahren gegen Oskar Gröning, John Demjanjuk und seit kurzem gegen einen ehemaligen SS-Soldaten aus Nordstemmen (Landkreis Hildesheim) verdeutlichen. Durch Recherchen des Simon-Wiesenthal-Centers ist den Justizbehörden der Fall Gosdek bereits seit 2014 bekannt. Er gehört zu einer Gruppe von ca. 80 Personen, denen vorgeworfen wird, an Massentötungen direkt beteiligt gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben.

Mangelnde Aufarbeitung
Trotzdem bleiben die Anklagebehörden im Fall Gosdek bisher untätig; Polizei oder Staatsanwaltschaft haben ihn bislang nicht vernommen. Hoffen sie nach den Jahrzehnten der Untätigkeit – immerhin war die postnazistische Justiz ein Hort ehemaliger Nazi-Eliten – nun erneut auf die biologische Lösung, die eine Anklageerhebung erübrigt? Ist das kurze Strohfeuer der juristischen Aufarbeitung bereits wieder erloschen? Nicht zuletzt unter Berücksichtigung des jüngsten politischen Rollbacks und der Wahlerfolge der nationalistisch-rassistischen AfD, deren Kandidat_innen ihre Wähler_innen auch mit dem Verweis auf die „saubere Wehrmacht“ und gegen „Erinnerungsschandmale“ zu den Wahlurnen ziehen konnten. Immerhin ist mittlerweile gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Anzeige erstattet worden.
Georgsmarienhütte und Osnabrück kehren ihr Engagement zur Erinnerung und Aufarbeitung der NS-Geschichte immer wieder gerne hervor, etwa zur Zwangsarbeit in der Region in der Erinnerungsstätte Augustaschacht. Sie befindet sich in direkter Umgebung zu Gosdeks Haus, doch die Täter und Mörder sind unter uns. Wir fordern ein Ende dieses deutschen Normalzustands, in dem nicht einmal das Mindeste geschieht: Die Anklage gegen Kriegsverbrecher_innen.

Nichts ist vergeben – Nichts ist vergessen! Keine Ruhe den Nazi-Täter_innen!

Kundgebung: Sa. 18.11.2017
Oesede: 13 Uhr, Roter Platz
Alt-Georgsmarienhütte: 14 Uhr, Im Steinbruch

Gemeinsame Anreise aus Osnabrück: 12:15 Uhr, Rosenplatz

Volksgemeinschaft und Vernichtungswahn – Zur Innenansicht deutscher TäterInnen

Café Mano Negra, Café Résistance & Geschichtswerkstatt Regionale Täterforschung laden ein:

Veranstaltung und Vortrag zum 80. Jahrestag der Machtübertragung an Adolf Hitler am 30. Januar 1933

Mittwoch, 30.1.2013, 19 Uhr
Universität Osnabrück, Raum 22/108 (Heger-Tor-Wall 14)

Vor 80 Jahren wurde Adolf Hitler von Reichspräsident Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Die Choreografie der soge­nannten Machtübernahme der NSDAP von der Aushebelung der Weimarer Demokratie bis zum Ausbau des auf Krieg und Vernichtungsprogramm ausgerichteten „Dritten Reiches“ ist seit langem erforscht. Wird jedoch – wie gemeinhin üblich – aus den Daten und Fakten abgeleitet, der 30. Januar sei die Initialzündung zur rücksichtslosen Machtergreifung Hitlers und der Errichtung der brutalen Diktatur einer machtversessenen Clique über das „deutsche Volk“, mithin „Deutschlands Schick­salstag“ (NOZ, 7.1.2013) gewesen, so unterschlägt dies, dass allein aus dem Machtstreben Hitlers und seiner Partei heraus sich kaum dessen Erfolg erklären lässt. Solche Verklärungen ebenso wie die in Teilen der Linken beliebte These, der Faschis­mus sei die „offene terroristische Diktatur […] des Finanzkapitals“ (G. Dimitrow), müssen konsequent ausklammern, dass es nicht nur keine nennenswerte Gegenwehr gegen die Errichtung der NS-Herrschaft gab, sondern im Gegenteil Hitlers Ziele enormen Rückhalt in der Bevölkerung fanden und weder Krieg noch Mas­senvernichtung ohne die tatkräftige Zustimmung der erschlagen­den Mehrheit möglich gewesen wären. Und so drückt sich auch in jener revisionistischen Formulierung der Neuen Osnabrücker Zeitung, die Deutschland als das eigentliche Opfer suggeriert, doch bewusstlos aus, dass der 30. Januar 1933 symbolisch für den freiwilligen Zusammenschluss der Massen zur deutschen Schicksals- und Volksgemeinschaft steht.
Warum aber haben sich die Einzelnen unter Parteiherrschaft und Führer zusammengerottet? Warum wollten sie im Kollektiv aufge­hen und haben sie gemeinschaftlich das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte, den Massenmord an den europäischen Jüdinnen und Juden und anderen als „Untermenschen“ Identifi­zierten begangen?

Diesen Fragen will der Vortrag – nach einer Rekapitulation der historischen Ereignisse – unter Rückgriff auf zentrale Er­kenntnisse der Kritischen Theorie sowie mittels einer materialistischen Re-Lektüre der Freudschen Analysen zur Massen­psychologie nachgehen. Es soll der Zusammenhang aufgewiesen werden zwischen dem notwendigen Scheitern bürgerli­cher Subjektivität einserseits, die von den Einzelnen als narzisstische Kränkung erfahren wird, sowie andererseits seiner Kompensation in den autoritären, über den Führer zusammengehaltenen Massenbewegungen und deren wahnhaftem Drang zur Vernichtung der Juden. Diese hatten und haben als die Anderen zu büßen für die Gewalt, die sich die Subjekte schon immer antun mussten, um in einer verkehrten, auf strukturellem Zwang basierenden Gesellschaft bestehen zu kön­nen.

Bericht: „Die Geige aus Cervarolo“ in Osnabrück

Am 29.10.2012 wurde im vollbesetzten Filmtheater Hasetor der Dokumentarfilm Die Geige aus Cervarolo gezeigt. Hierzu hatte die Geschichtswerkstatt Regionale Täterforschung in Kooperation mit dem Referat für politische Bildung im AStA der Uni Osnabrück eingeladen.
Aufnahmen eines nebelverhangenen italienischen Bergdorfes und seiner Bewohnerinnen und Bewohner eröffnen den Einblick in eine Gegend, in der auch nach fast 70 Jahren vieles an die durch die Wehrmacht verübten Massaker und Zerstörungen erinnert. Cervarolo steht beispielhaft für viele Dörfer in den Regionen Emilia Romagna und Toscana, in denen die deutschen Soldaten auf dem Rückzug von Nordafrika in Kollaboration mit italienischen Faschisten eine Blutspur hinterließen. Im März 1944 sollte in Cervarolo mit der Peinigung und Ermordung fast aller männlichen Bewohner, der Misshandlung von Frauen sowie der Brandzerstörung der Gebäude ein weiteres Exempel statuiert werden, um die in der Gegend neu formierten antifaschistischen PartisanInnenverbände zu bekämpfen.

Stellungnahme zum Freispruch von Ferdinand Osterhaus

Am Freitag vergangener Woche (26.10.2012) wurden in zweiter Instanz drei ehemalige Offiziere der Wehrmachts-Division „Hermann Göring“ durch ein Berufungsgericht in Rom vom Vorwurf freigesprochen, sich an Massakern gegen die italienische Zivilbevölkerung im Frühjahr 1944 beteiligt bzw. sie befehligt zu haben. Unter ihnen ist, neben Helmut Odenwald und Erich Köppe, der Osnabrücker Ferdinand Osterhaus. Die Urteile gegen Hans Georg Karl Winkler, Wilhelm Karl Stark und Alfred Lühmann wurden hingegen bestätigt. Das Urteil gegen Fritz Olberg wiederum war, weil dieser bereits vor dem erstinstanzlichen Richterspruch gestorben war, nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens.
Wie sind die Freisprüche, die die am 6. Juli 2011 gefällten Urteile des Militärgerichts von Verona infragestellen, zu bewerten?
Im Falle Osterhaus, dessen Verurteilung den Anlass gegeben hatte, in Osnabrück über die Verbrechen seiner Einheit bzw. der deutschen Wehrmacht in Norditalien aufzuklären, ist festzuhalten, dass die hiesige Berichterstattung ein äußerst verzerrtes Bild von den Tatsachen zeichnet.

Drei Freisprüche in zweiter Instanz

Vergangenen Freitag (26.10.) wurden vor einem Berufungsgericht in Rom in zweiter Instanz drei der sieben ehemaligen Wehrmachtssoldaten (Köppe, Odenwald, Osterhaus) freigesprochen, die wegen der mutmaßlichen Beteiligung an Massakern an italienischen ZivilistInnen verurteilt worden waren. Die Urteile gegen Lühmann, Winkler und Stark hingegen wurden bestätigt.

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/emsland/kriegsverbrecher111.html

http://www.lefigaro.fr/flash-actu/2012/10/26/97001-20121026FILWWW00671-italie-3-officiers-nazis-condamnes-a-vie.php

Eine Erklärung der Geschichtswerkstatt Regionale Täterforschung, insbesondere zum Freispruch über den Osnabrücker Ferdinand Osterhaus, wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.