Stellungnahme zum Freispruch von Ferdinand Osterhaus

Am Freitag vergangener Woche (26.10.2012) wurden in zweiter Instanz drei ehemalige Offiziere der Wehrmachts-Division „Hermann Göring“ durch ein Berufungsgericht in Rom vom Vorwurf freigesprochen, sich an Massakern gegen die italienische Zivilbevölkerung im Frühjahr 1944 beteiligt bzw. sie befehligt zu haben. Unter ihnen ist, neben Helmut Odenwald und Erich Köppe, der Osnabrücker Ferdinand Osterhaus. Die Urteile gegen Hans Georg Karl Winkler, Wilhelm Karl Stark und Alfred Lühmann wurden hingegen bestätigt. Das Urteil gegen Fritz Olberg wiederum war, weil dieser bereits vor dem erstinstanzlichen Richterspruch gestorben war, nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens.
Wie sind die Freisprüche, die die am 6. Juli 2011 gefällten Urteile des Militärgerichts von Verona infragestellen, zu bewerten?
Im Falle Osterhaus, dessen Verurteilung den Anlass gegeben hatte, in Osnabrück über die Verbrechen seiner Einheit bzw. der deutschen Wehrmacht in Norditalien aufzuklären, ist festzuhalten, dass die hiesige Berichterstattung ein äußerst verzerrtes Bild von den Tatsachen zeichnet.