Bundesweiter Aufruf zur Filmtour „Die Geige aus Cervarolo“

MAI PIÙ FASCIMO –
kein Vergeben – kein Vergessen

Keine Ruhe für deutsche Nazi-Kriegsverbrecher! Sofortige und umfassende Entschädigung aller NS-Opfer!

Geige Cervarolo

Aufruf als pdf: Die Geige aus Cervarolo

Urteile gegen sieben deutsche Kriegsverbrecher in Verona

Im Juli 2011 wurden am Ende eines über eineinhalbjährigen Verfahrens vor dem Militärgericht in der norditalienischen Stadt Verona sieben ehemalige deutsche Wehrmachtssoldaten wegen ihrer nachgewiesenen Beteiligung an mehreren Mas- sakern an der italienischen Zivilbevölkerung während des Zweiten Weltkriegs zu lebenslangen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen verurteilt. Allesamt waren sie Angehörige der Division »Hermann Göring«, einer »Eliteeinheit« der Wehrmacht, die sich durch ideologische Überzeugung und Freiwilligkeit auszeichnete. 67 Jahre nach den Gräueltaten in der Toskana und der Emilia Romagna, bei denen mindestens 390 Menschen jedweden Alters ermordet wurden, war für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer nach jahrzehntelangem Kampf um offizielle Anerkennung zumindest auf dem Papier ein kleines Stück Gerechtigkeit hergestellt: Erstmals wurden zumindest einige der als Planer und Kommandanten hauptverantwortlichen Täter nach langen Jahren des Schweigens auch durch staatliche Behörden als solche beim Namen genannt: Hans Georg Karl Winkler, Fritz Olberg (†), Wilhelm Karl Stark, Ferdinand Osterhaus, Helmut Odenwald, Alfred Lühmann und Erich Koeppe haben sich als Soldaten Nazideutschlands des gemeinschaftlich begangenen, mehrfachen, schweren Mordes schuldig gemacht. Drei weitere Angeklagte waren bereits vor dem Urteilsspruch verstorben, zwei wurden freigesprochen. Sechs der verurteilten Kriegsverbrecher verbringen noch heute unbehelligt ihren Lebensabend in Deutschland. Keiner der Angeklagten war in Verona vor Gericht erschienen, sie wurden lediglich durch Pflichtverteidiger vertreten.1 Für einstige Nazi-Täter, die laut Prozessakten bis zum heutigen Tage auch sonst keinerlei Reue für ihr Handeln empfinden, aus gutem Grund: Hätten sie sich beim Urteilsspruch auf italienischem Staatsgebiet aufgehalten, wären sie Gefahr gelaufen, umgehend ihre Strafe antreten zu müssen. Die BRD hingegen hält ihre schützende Hand über NS-Kriegsverbrecher: Weder müssen sie eine Auslieferung, noch eine Verhandlung der Kriegsverbrechen vor deutschen Gerichten oder gar die Vollstreckung des italienischen Urteils in Deutschland fürchten. Die Urteile von Verona mögen symbolische Ausstrahlungskraft haben. Entschädigungen für die Überlebenden und Angehörigen, die ihr Leben lang unter den Traumatisierungen und materiellen Folgen der Massaker leiden mussten, werden aber genauso unerfüllte Forderungen bleiben, wie die späte Konfrontation und In-Verantwortungnahme der Nazi-Täter. Fünf von ihnen sind derweil von ihren sicheren Alterssitzen in Deutschland aus in Berufung gegen die Urteile gegangen. Die Neuverhandlungen in Zweiter Instanz werden im Oktober dieses Jahres in Rom stattfinden.