Drei Freisprüche in zweiter Instanz

Vergangenen Freitag (26.10.) wurden vor einem Berufungsgericht in Rom in zweiter Instanz drei der sieben ehemaligen Wehrmachtssoldaten (Köppe, Odenwald, Osterhaus) freigesprochen, die wegen der mutmaßlichen Beteiligung an Massakern an italienischen ZivilistInnen verurteilt worden waren. Die Urteile gegen Lühmann, Winkler und Stark hingegen wurden bestätigt.

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/emsland/kriegsverbrecher111.html

http://www.lefigaro.fr/flash-actu/2012/10/26/97001-20121026FILWWW00671-italie-3-officiers-nazis-condamnes-a-vie.php

Eine Erklärung der Geschichtswerkstatt Regionale Täterforschung, insbesondere zum Freispruch über den Osnabrücker Ferdinand Osterhaus, wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Filmvorführung „Die Geige aus Cervarolo“

29. Oktober 2012, Filmtheater Hasetor, 20 Uhr

Die Geige von Cervarolo

Während des Zweiten Weltkriegs begeht die deutsche Wehrmacht, unterstützt
von italienischen Faschisten, zahlreiche Kriegsverbrechen in Norditalien,
darunter auch an den Einwohnerinnen und Einwohnern von Cervarolo, einem
kleinen Ort in der Provinz Reggio-Emilia. Verübt werden die Massaker von
Angehörigen der Wehrmachtsdivision „Hermann Göring“ als Rache für ein
Gefecht im Dorf Cerré Sologno, bei dem Partisanen die Oberhand behielten.

Italo Rovali, der Sohn des Geigers Virgilio Roval aus Cervarolo, versucht
fast siebzig Jahre danach die Verantwortlichen für das Verbrechen zu
finden. Dank seiner hartnäckigen Nachforschungen und den Ermittlungen von
Staatsanwälten wird 2009 in Verona endlich ein Prozess eröffnet. Mit Hilfe
der Erinnerungen derer, die als Kinder damals alles mitansehen mussten und
der Überlieferungen seiner Familie lebt im Verlauf des Prozesses die
unglaubliche Geschichte der Geige von Virgilio Roval wieder auf.

Das Gericht verurteilt am 6. Juli 2011 sechs ehemalige Wehrmachtssoldaten
zu lebenslangen Haftstrafen und hohen Entschädigungszahlungen – unter
ihnen auch Ferdinand Osterhaus, der in Osnabrück lebt.

Bei der Filmvorführung werden die beiden Regisseure Matthias Durchfeld und Nico Guidetti anwesend sein.
Der Eintritt ist frei.

In Kooperation mit dem AStA der Universität Osnabrück

Weitere Informationen unter http://maipiufascismo.blogsport.de

Bundesweiter Aufruf zur Filmtour „Die Geige aus Cervarolo“

MAI PIÙ FASCIMO –
kein Vergeben – kein Vergessen

Keine Ruhe für deutsche Nazi-Kriegsverbrecher! Sofortige und umfassende Entschädigung aller NS-Opfer!

Geige Cervarolo

Aufruf als pdf: Die Geige aus Cervarolo

Urteile gegen sieben deutsche Kriegsverbrecher in Verona

Im Juli 2011 wurden am Ende eines über eineinhalbjährigen Verfahrens vor dem Militärgericht in der norditalienischen Stadt Verona sieben ehemalige deutsche Wehrmachtssoldaten wegen ihrer nachgewiesenen Beteiligung an mehreren Mas- sakern an der italienischen Zivilbevölkerung während des Zweiten Weltkriegs zu lebenslangen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen verurteilt. Allesamt waren sie Angehörige der Division »Hermann Göring«, einer »Eliteeinheit« der Wehrmacht, die sich durch ideologische Überzeugung und Freiwilligkeit auszeichnete. 67 Jahre nach den Gräueltaten in der Toskana und der Emilia Romagna, bei denen mindestens 390 Menschen jedweden Alters ermordet wurden, war für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer nach jahrzehntelangem Kampf um offizielle Anerkennung zumindest auf dem Papier ein kleines Stück Gerechtigkeit hergestellt: Erstmals wurden zumindest einige der als Planer und Kommandanten hauptverantwortlichen Täter nach langen Jahren des Schweigens auch durch staatliche Behörden als solche beim Namen genannt: Hans Georg Karl Winkler, Fritz Olberg (†), Wilhelm Karl Stark, Ferdinand Osterhaus, Helmut Odenwald, Alfred Lühmann und Erich Koeppe haben sich als Soldaten Nazideutschlands des gemeinschaftlich begangenen, mehrfachen, schweren Mordes schuldig gemacht. Drei weitere Angeklagte waren bereits vor dem Urteilsspruch verstorben, zwei wurden freigesprochen. Sechs der verurteilten Kriegsverbrecher verbringen noch heute unbehelligt ihren Lebensabend in Deutschland. Keiner der Angeklagten war in Verona vor Gericht erschienen, sie wurden lediglich durch Pflichtverteidiger vertreten.1 Für einstige Nazi-Täter, die laut Prozessakten bis zum heutigen Tage auch sonst keinerlei Reue für ihr Handeln empfinden, aus gutem Grund: Hätten sie sich beim Urteilsspruch auf italienischem Staatsgebiet aufgehalten, wären sie Gefahr gelaufen, umgehend ihre Strafe antreten zu müssen. Die BRD hingegen hält ihre schützende Hand über NS-Kriegsverbrecher: Weder müssen sie eine Auslieferung, noch eine Verhandlung der Kriegsverbrechen vor deutschen Gerichten oder gar die Vollstreckung des italienischen Urteils in Deutschland fürchten. Die Urteile von Verona mögen symbolische Ausstrahlungskraft haben. Entschädigungen für die Überlebenden und Angehörigen, die ihr Leben lang unter den Traumatisierungen und materiellen Folgen der Massaker leiden mussten, werden aber genauso unerfüllte Forderungen bleiben, wie die späte Konfrontation und In-Verantwortungnahme der Nazi-Täter. Fünf von ihnen sind derweil von ihren sicheren Alterssitzen in Deutschland aus in Berufung gegen die Urteile gegangen. Die Neuverhandlungen in Zweiter Instanz werden im Oktober dieses Jahres in Rom stattfinden.