Stellungnahme zum Freispruch von Ferdinand Osterhaus

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Zurückführen lässt sich dieser Umstand – wie im Folgenden dargelegt werden soll – auf die journalistisch fragwürdige Praxis, sich vornehmlich auf die Aussagen des Anwalts von Osterhaus, Robert Seidler, zu stützen. So verwundert bereits die unterschiedliche Diktion Seidlers, wie sie einerseits von der Neuen Osnabrücker Zeitung, andererseits aber in einem Beitrag des Norddeutschen Rundfunks wiedergegeben wird. Heißt es in der NOZ, Seidler habe nachweisen können, „dass sein Mandant auch nicht als Befehlsgeber oder Vorgesetzter für die von Soldaten der Division begangenen Kriegsverbrechen verantwortlich war“ (NOZ, 29.10.2012)1, berichtet der NDR, Seidler habe bewiesen, „dass der Befehl […] geheißen habe, Zivilpersonen zu schonen.“ (ndr.de, 27.10.2012)2 Wenngleich Seidler Dokumente gefunden haben mag, die belegen, dass Osterhaus an einem der beiden fraglichen Tage, an denen die Massaker stattgefunden hatten und für die dieser in Verona verurteilt wurde, nicht vor Ort gewesen sein könne, heißt dies immer noch, dass Osterhaus beim anderen Massaker anwesend war. Ob Osterhaus vor diesem Hintergrund wirklich als unschuldig betrachtet werden kann, erscheint also als höchst fragwürdig – nicht jedoch für die NOZ.Sie hat unhinterfragt die Sichtweise des mit einem Freudestrahlen portraitierten Seidler übernommen, der suggeriert, er habe die Unschuld seines Mandanten bewiesen. Das jedoch ist schlichtweg falsch. Osterhaus ist nicht freigesprochen worden, weil seine Unschuld bewiesen, sondern weil ihm die Schuld an den Massakern nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte. Das weiß natürlich auch Anwalt Seidler, der sich, wie uns der Prozessbeobachter und Regisseur des Films Die Geige aus Cervarolo, Matthias Durchfeld, erklärte, einen Tag vor der Urteilsverkündung von letzter Woche auf die Entscheidungsregel „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) zurückgezogen hatte. Auch die – ebenfalls von der NOZ unhinterfragte – Aussage Seidlers, der italienische Generalstaatsanwalt habe sich mit positiven Worten von ihm verabschiedet, weshalb er davon ausgehe, dieser werde nicht Revision gegen das Urteil aus zweiter Instanz einlegen, wertet Durchfeld als bloße Behauptung, die seinem Eindruck vom Ablauf des Verfahrens widerspreche. Ob die Generalstaatsanwaltschaft Revision einlegt, entscheidet natürlich nicht Herr Seidler, sondern eben jene Staatsanwaltschaft – und zwar in einem Zeitraum von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung (45 Tage nach Urteilsspruch). Dass sich eine Zeitung gänzlich auf die Aussagen des Anwalts eines wegen Beteiligung an Massenmorden Angeklagten verlässt, wirft insofern Fragen auf.

Auch fast 70 Jahre nach der militärischen Niederringung des deutschen Massenvernichtungsprojekts, von dem die Massaker an der italienischen Bevölkerung nur ein winziger Ausschnitt sind, reiht sich die hiesige Berichterstattung immer noch in die postnazistische Tradition ein, die Schuld ganz gewöhnlicher Deutscher zu relativieren. Ob dabei nun ein Osnabrücker Bürger, der in diesem Fall Ferdinand Osterhaus heißt, Kriegsverbrechen zu verantworten hat oder nicht, ist angesichts der erdrückenden Mehrheit der Deutschen, die den Nationalsozialismus mitgetragen haben, letztlich unerheblich. Osterhaus ist lediglich einer von vielen, an dem sich exemplarisch darlegen lässt, wie die meisten deutschen Täter in der Nachkriegs-BRD keinerlei Konsequenzen für ihre Taten zu befürchten hatten und unbescholten ihren Lebensabend genießen konnten, während ihre Opfer und deren Angehörige bis heute unter ihren Grausamkeiten zu leiden haben. Diese Erkenntnis und die daraus (immer noch) zu ziehenden Konsequenzen werden jedoch seitens weiter Teile der sogenannten bürgerlichen Öffentlichkeit und ihrer Medien einfach abgewehrt, wie sich auch im vorliegenden Fall zeigen lässt. Offensichtlich darum bemüht, den Ruf der Friedensstadt Osnabrück zu wahren und bloß nicht Schmach und Schande über die provinzielle Idylle kommen zu lassen, hat die NOZ bisher alles daran gesetzt, die Unschuld von Herrn Osterhaus zu suggerieren und sich dabei weitgehend die Behauptungen seines Anwalts Seidler zu eigen gemacht.Dieser durfte sogar unwidersprochen behaupten, sein Mandant sei, weil er nicht Mitglied der SS und der NSDAP gewesen war, „einfach nicht linientreu im Sinne der Nazis“ und könne deshalb vermutlich „weder in die Planung noch in die Ausführung der Massaker einbezogen gewesen“ sein (NOZ, 4.7.2011)3. Solche Behauptungen sind schlichtweg täuschend angesichts der Tatsache, dass Osterhaus Offizier in der Elite-Einheit „Division ,Hermann Göring‘“ war, die sich aus ideologisch gefestigten Freiwilligen – überwiegend Abiturienten – zusammensetzte und durch besondere Brutalität in der Kriegsführung auszeichnete. Dass Osterhaus eine Befehlsfunktion in einer historisch als verbrecherisch einzustufenden Eliteeinheit innehatte und damit maßgeblich und mutwillig den deutschen Angriffs- und Vernichtungskrieg mit vorangetrieben hat, scheint ebensowenig für Seidler wie für die NOZ eine nennenswerte Rolle zu spielen. Ihnen geht es nicht um die deutschen Verbrechen und auch nicht um die individuelle historische Verantwortung, die Osterhaus wie Millionen anderer Deutscher auf sich geladen haben, sondern einzig darum, einen Schuldnachweis für eine Handvoll konkreter Massaker abzuwehren.
Dass Osterhaus nun in zweiter Instanz freigesprochen wurde, halten wir weder für bedauerlich noch für einen Grund zur Freude. Unabhängig davon, dass weiterhin Aussagen von ihm unterstellten Soldaten gegen ihn stehen, während die angeklagten Offiziere unter kollektiver Amnesie zu leiden scheinen und bislang auch nichts dazu beigetragen haben, die Geschehnisse aufzuklären, gibt es, wie auch Durchfeld am Montag im Hasetor-Kino hervorgehoben hat, nicht nur eine juristische, sondern auch eine historische Wahrheit. Osterhaus ist und bleibt ehemaliger Offizier der „Division ,Hermann Göring‘“ und steht somit nicht auf der Seite derjenigen, die – wie es im gemeinsamen Aufruf für die bundesweite Filmreihe Mai Più Fascismo heißt – „aufrichtig im Sinne der Menschheit“ gehandelt haben und handeln. Ob er letzten Endes freigesprochen wird oder nicht, ändert – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die meisten Verantwortlichen längst ungestört das Zeitliche segnen konnten, bevor nach etlichen Jahrzehnten endlich Prozesse angestrengt worden sind – kaum etwas für die vielen unschuldigen Opfer seiner Wehrmachtseinheit. Die Überlebenden und ihre Angehörigen leiden bis heute unter den psychischen und materiellen Folgen der deutschen Verbrechen. Dieses Missverhältnis öffentlich zu thematisieren – vor allem in den Städten der Täter –, war und ist unser Anliegen.
Insofern begrüßen wir es, dass die Neue Osnabrücker Zeitung unsere Kritik an ihrer bisherigen Berichterstattung ernstgenommen und am vergangenen Mittwoch (31.10.2012) einen ausführlichen Bericht über die von uns organisierte Vorführung des Films Die Geige aus Cervarolo veröffentlicht hat4, der nun ohne die obligatorischen Behauptungen Seidlers auskommt und stattdessen die im Kino anwesenden Regisseure Matthias Durchfeld und Nico Guidetti zu Wort kommen lässt. Selbst die angebliche Unschuld von Osterhaus wurde erstmals in Zweifel gezogen. Offensichtlich wurde endlich verstanden, dass es nicht um den Ruf ehemaliger Vollstrecker des deutschen Vernichtungskrieges, sondern um die Opfer geht, denen der Film eine Stimme gibt.

  1. Michael Schwager: Vorwurf: 1944 Massaker an italienischen Zivilisten. Freispruch für Osnabrücker. NOZ vom 29.10.2012 (Printausgabe). Online: http://www.noz.de/lokales/67446240/vorwurf-1944-massaker-an-italienischen-zivilisten [zurück]
  2. NDR 1 Niedersachsen: Kriegsverbrechen: Osnabrücker freigesprochen Online: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/emsland/kriegsverbrecher111.html [zurück]
  3. Stefan Prinz: Die späte Suche nach der Wahrheit. 93-Jähriger Osnabrücker angeklagt. NOZ vom 4.7.2011. Online: http://www.noz.de/artikel/55405546/die-spaete-suche-nach-der-wahrheit [zurück]
  4. Rainer Lahmann Lammert: „Die Geige aus Cervarolo“ im Osnabrücker Hasetor-Kino aufgeführt. Debatte über Kriegsverbrechen. NOZ vom 31.10.2012 (Printausgabe). Online: http://www.noz.de/lokales/67517993/die-geige-aus-cervarolo-im-osnabruecker-hasetor-kino-aufgefuehrt [zurück]