Vergangenen Freitag (26.10.) wurden vor einem Berufungsgericht in Rom in zweiter Instanz drei der sieben ehemaligen Wehrmachtssoldaten (Köppe, Odenwald, Osterhaus) freigesprochen, die wegen der mutmaßlichen Beteiligung an Massakern an italienischen ZivilistInnen verurteilt worden waren. Die Urteile gegen Lühmann, Winkler und Stark hingegen wurden bestätigt.
http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/emsland/kriegsverbrecher111.html
Eine Erklärung der Geschichtswerkstatt Regionale Täterforschung, insbesondere zum Freispruch über den Osnabrücker Ferdinand Osterhaus, wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.