Zivile Opfer der Division „Hermann Göring“ in Italien
Bereits 1933 lässt Göring die Polizeiabteilung Wecke „zur besonderen Verwendung“ gründen, die in Berlin-Kreuzberg unweit des Tempelhofer Feldes stationiert ist. Zusammen mit der Gestapo führt die Einheit systematische Razzien und Massenverhaftungen gegen politische GegnerInnen, KommunistInnen, SozialdemokratInnen und GewerkschafterInnen in Berlin durch. Ein Jahr später wird die Polizeiabteilung vergrößert. Das neue Regiment „General Göring“ wird 1935 in die Luftwaffe eingegliedert. Der Wehrmachtsverband erreicht bald Divisionsstärke und wird als Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ zunächst in Nordafrika, dann in Italien, aber auch zur Niederschlagung des Warschauer Ghetto-Aufstands eingesetzt. Der „besondere Auftrag“ der Spezialeinheit besteht darin, Terror unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten. Als Teil der Wehrmacht hinterläßt sie ihre Blutspur im von Deutschland besetzten Europa.
Nachdem die deutschen und italienisch-faschistischen Truppen sich im Sommer 1943 aus Afrika nach Sizilien und später auf das italienische Festland zurückziehen müssen, beginnt die „Hermann Göring“-Division mit der willkürlichen Tötung von italienischen Zivilistinnen und Zivilisten:
In Sizilien verüben im August 1943 die deutschen und italienischen Truppen, hier noch als Bündnispartner, die ersten Massaker in Mascalucia und Castiglione di Sicilia.
Nach der Besetzung des faschistischen Italiens durch die Wehrmacht wird die gezielte Tötung der Zivilbevölkerung in Kampanien fortgesetzt, dort geht ein Großteil der Massaker im September-Oktober 1943 auf das Konto der Division. In mindestens elf Dörfern und Städten ermordet sie ZivilistInnen. Die Division ist ebenfalls an der Besetzung Neapels Ende September 1943 und an den Kämpfen gegen die aufständische Bevölkerung beteiligt. Die neapolitanischen BewohnerInnen kämpfen gegen die mit hochmodernem Kriegsgerät bewaffneten deutschen Truppen und ihre italienisch-faschistischen Verbündeten. Schließlich müssen sich die Besatzer zurückziehen und die Stadt verlassen. Beim Einmarsch der alliierten Streitkräfte ist die Stadt schon befreit.
Nach den bereits erwähnten Massakern, die sie im Frühjahr 1944 im toskanisch-emilianischen Apennin verübt, ist die Division „Hermann Göring“ im Sommer 1944 in der Toskana stationiert. In der Gegend von Arezzo kommt es zu zahlreichen Massakern: Allein am 29. Juni 1944 werden in Civitella Val di Chiana, San Pancrazio und Cornia 203 Menschen getötet.
Die deutschen Soldaten verlieren alle Skrupel, Recht ist, was Deutschland nützt, oder mit den Worten Hitlers: Das „Recht“ liegt im Sieg. Auskunft über die Umsetzung dieser Kriegsziele gibt beispielsweise ein Vergeltungsbefehl, in dem es heißt: „Wo Banden in größerer Zahl auftreten, ist der in diesem Bezirk wohnende, jeweils zu bestimmende Prozentsatz der männlichen Bevölkerung festzunehmen und bei vorkommenden Gewalttätigkeiten zu erschießen. Dies ist den Einwohnern bekannt zu geben. Werden Soldaten usw. aus Ortschaften beschossen, so ist die Ortschaft niederzubrennen. Täter oder Rädelsführer sind öffentlich aufzuhängen. “ (Kesselring-Befehl, 20. Juni 1944).
Allein die „Elitesoldaten“ der Division „Hermann Göring“ metzeln in Italien Schätzungen zufolge insgesamt etwa 1500 Frauen, Männer und Kinder nieder.
Die Verbrechen der deutschen Wehrmacht wie auch der SS-Verbände in Italien und Süd-Europa sind bisher, im Gegensatz zum Vernichtungskrieg im Osten, nicht umfassend erforscht, die Täter und Opfer in der BRD-Öffentlichkeit kaum bekannt.
Keine Prozesse – keine Strafe
In den ersten Jahren nach der Niederlage der deutsch-italienischen Achse beginnen britische und amerikanische Richter mit Nachforschungen über die deutschen Kriegsverbrechen. Die juristischen Ermittlungen geraten in den 1950er Jahren ins Stocken, die Akten werden in einem sogenannten „Schrank der Schande“ der italienischen Militärgerichtsbarkeit deponiert. Während des ‚Kalten Krieges‘ sollte die Bündnis-Partnerschaft zwischen der BRD und der NATO nicht durch Ermittlungen über Wehrmachtsverbrechen belastet werden. Die Interessen der italienischen Opfer- und Widerstandsverbände, die gegen die Verschleppung der Verfahren protestieren, wurden ignoriert. Erst 1994 beginnen neue Ermittlungen, die zu den gegenwärtigen Verfahren in Italien führen.
Ein Beispiel aus den 1970er Jahren verdeutlicht die Stimmung in der BRD: Damals gelingt Herbert Kappler, einem der wenigen in Italien verurteilten Nazi-Funktionäre, die ihre Strafe verbüßen müssen, die Flucht aus einem römischen Gefängniskrankenhaus in die BRD. Kappler ist für die Deportation der jüdischen Bevölkerung Roms nach Auschwitz und für das Massaker in den Ardeatinischen Höhlen verantwortlich, bei dem 335 Geiseln erschossen werden. Einige der Opfer bringt er persönlich durch Genickschüsse um. Kappler stirbt einige Monate nach seiner Flucht 1978 im niedersächsischen Soltau; mehr als 800 Trauergäste kondolieren an seinem Grab. Neben alten und neuen Nazis, die zur letzten Ehre den Hitler-Gruß zeigen, sind auch zahlreiche Konservative aus der Mitte der Gesellschaft anwesend, die ein Ende der Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen fordern.
33 Jahre später scheint dieser Wunsch sich erfüllt zu haben. Die deutschen Medien nehmen von dem jüngsten Prozess wenig Notiz. Die Angeklagten erklären sich für nicht schuldig, ihre Stühle im Gerichtssaal bleiben leer.
Auch ein Kollege Kapplers, der ehemalige SS-Hauptsturmführer und SD-Sicherheitschef von Mailand, Theodor Saevecke, wird von der BRD nicht an die Turiner Militärstaatsanwaltschaft ausgeliefert. Er entgeht einer Strafe, die er u.a. wegen der Erschießung von 15 Geiseln in Mailand erhalten hat. Als Angehöriger der Einsatzgruppen in Polen ermordet er Intellektuelle, Juden und Geiseln aus der Bevölkerung. Später treibt er in Tunesien jüdische ZwangsarbeiterInnen für die Wehrmacht zusammen, erpresst Geld und Gold von den jüdischen Gemeinden für das Deutsche Reich und wird dafür belobigt: „Mit großem Erfolg“ habe er „die Judenfrage im tunesischen Raum bearbeitet“ (Karl Wolff, SS- und Polizeiführer Italien). Mit Hilfe der CIA beginnt er zu Beginn der 1950er Jahre seine zweite Karriere beim Bundeskriminalamt und arbeitet bis zu seiner Pensionierung 1971 u.a. mit NATO-Stellen in Sicherheitsfragen zusammen. Mehrere Ermittlungsverfahren der BRD-Justiz werden eingestellt. Auch seine Akten liegen bis 1994 verborgen im „Schrank der Schande“, 1999 wird er wegen der Erschießungen in Mailand zu lebenslanger Haft verurteilt. Er lebt lange ungestört als Pensionär im beschaulichen Bad Rothenfelde/Landkreis Osnabrück, eine antifaschistische Kundgebung und biographische Rekonstruktionen trüben die Idylle ein wenig und geben erste Aufklärung über sein mörderisches Wirken.
Deutschland immun und sakrosankt
Die Bundesrepublik versucht mittlerweile eine präventive Strategie gegen Entschädigungsforderungen von NS-Opfern rechtlich durchzusetzen. Begleitet von Protesten verhandelt der Internationale Gerichtshof in Den Haag seit Anfang September 2011 über eine Klage Deutschlands auf „Immunität“ gegen Entschädigungsforderungen von NS-Opfern. Hintergrund sind Urteile der höchsten Gerichte Griechenlands und Italiens, laut denen der Rechtsnachfolger des NS-Reichs in Fällen schwerster NS-Kriegsverbrechen Entschädigungen zahlen muss – Massaker an Hunderten ZivilistInnen, die schon in den von den Alliierten BesatzerInnen angestrengten Nürnberger Nachfolgeprozessen zur Verurteilung deutscher Kriegsverbrecher führten. In der neugegründeten BRD wurden die Mordtaten nicht als Kriegsverbrechen anerkannt – die Opfer wurden nie entschädigt.
Im Zentrum steht ein dabei Massaker, bei dem deutsche SS-Trupps am 10. Juni 1944 in dem griechischen Ort Distomo 218 ZivilistInnen ermordeten, darunter Kinder und Säuglinge. Angehörige griechischer NS-Opfer versuchen bereits seit den 1990er Jahren, ihre Forderung nach Entschädigung auf dem Rechtswege durchzusetzen. Bereits der Nürnberger Militärgerichtshof hatte in einem Urteil vom 19. Februar 1948 über das Massaker von Distomo festgestellt: „Auch dies war einwandfreier, berechneter Mord.“ In Athen entschied das höchste Gericht, der Areopag, im Mai 2000, die Bundesrepublik müsse allein im Fall Distomo 28 Millionen Euro Entschädigung plus Zinsen zahlen. Berlin weigert sich. Die Zwangsvollstreckung, die an deutschem Staatsvermögen in Griechenland hätte vorgenommen werden können, wird von der griechischen Regierung verhindert. Ähnlich verhält es sich in Italien: Die rechtlich mögliche Zwangsvollstreckung an dortigem deutschem Staatsvermögen, die der Kassationsgerichtshof in Rom im Juni 2008 erlaubt hat, wird von der Regierung Berlusconi ebenfalls unterbunden. Prozesse der Angehörigen in der Bundesrepublik werden von der deutschen Justiz abgeschmettert; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unlängst geurteilt, dies sei sogar zu Recht geschehen.
Mit dem aktuellen Rechtsstreit in Den Haag will Berlin jetzt die Opfer unter Berufung auf angebliche „Staatenimmunität“ zum Schweigen bringen und Entschädigungsverfahren im Ausland ein für allemal unterbinden.
Der aktuelle Prozess könnte sich als die letzte Station der justiziellen Auseinandersetzungen erweisen. Er könnte die endgültige ‚Unzulässigkeit‘ des gerichtlichen Vorgehens von Privatpersonen gegen hoheitliche Aktivitäten fremder Staaten beschließen. Dieses Vorgehen der BRD ist nicht nur ein Affront gegen die obersten Gerichte mehrerer EU-Mitgliedstaaten, deren Entscheidungen so als Bruch des internationalen Rechts deklariert würden. In dem Unterfangen drückt sich zugleich die Absicht Berlins aus, in Zukunft unantastbar für ausländische NS-Opfer zu sein.
Aber Deutschland hat größere Pläne. Seit die damalige SPD/Grüne-Regierung mit den ‚Lehren‘ aus Auschwitz Ende der 1990er Jahre die Bombardierung von Städten legitimiert hat und Deutschland wieder Kriege führt, bei denen, wie in Ex-Jugoslawien oder Afghanistan, ZivilistInnen getötet werden, ist die rechtliche Festschreibung der Staatenimmunität für Deutschland ein wichtiges Ziel. Keine Regressforderungen sollen die Kriegsziele und -führung beeinträchtigen, mögliche Kriegsverbrechen bleiben ungesühnt.
Weiter Schuldig und Frei
Der rechtskräftig verurteilte Osterhaus und die weiteren Verurteilten, wie der ebenfalls in Niedersachsen lebende Alfred Lühmann aus Bargstedt/Kreis Stade – er hat seine Beteiligung an den Massakern in einem abgehörten Telefongespräch rühmend zugegeben – müssen ihre Haftstrafe, nicht nur wegen ihres hohen Alters, nicht antreten. Deutschland weigert sich weiterhin, sie ohne ihr Einverständnis auszuliefern, die Eintreibung der hohen Entschädigungen und Prozesskosten wird vorerst nicht möglich sein. Die verurteilten Kriegsverbrecher bleiben in der BRD offiziell nicht nur „unbescholtene rechtschaffene Bürger“, sie beziehen bis an ihr Lebensende ihre Pensionen. Nazis und Wehrmachts-Mörder in Uniform haben in der Regel auch Anspruch auf den Schutz ihrer Privatsphäre. So kann eine Kundgebung gegen den in Berlin-Reinickendorf lebenden, in Verona verurteilten ehemaligen Wehrmachtssoldaten Helmut Odenwald nicht vor seinem Wohnhaus stattfinden.
Fortgesetzte Anonymität
Ferdinand Osterhaus hat einen Osnabrücker Rechtsanwalt und Kommunalpolitiker mit der Wahrung seiner Interessen vor dem Militärgericht in Verona beauftragt. Dieser hat Revision gegen das Urteil eingelegt und sieht seinen Mandanten frei von Schuld. Die Lokalpresse gibt seiner Sichtweise in ihrer Berichterstattung unhinterfragt und großzügig Raum, Hintergrundinformationen zum Verurteilten gibt es, wie in der lokalen Berichterstattung zu erwarten, nicht. Ein Kommentar in der Online-Ausgabe der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) reagiert auf dieses Versteckspiel und stellt die Frage nach dem Namen des Osnabrücker Verurteilten, der im Gerichtsurteil und in anderen Berichten nachzulesen ist: „Der Name des Verbrechers: ‚Ein Osnabrücker‘! Ist er eventuell in diesem Alter anonym geworden?“ Mittlerweile ist das italienische Urteil auch zum Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage an die niedersächsische Landesregierung über weitere anhängige und eingestellte Verfahren geworden.
Wer ist Ferdinand Osterhaus?
Wie dem Urteil zu entnehmen ist, wird er am 17. September 1917 in Haste, einem ländlich-katholisch geprägten Osnabrücker Stadtteil, geboren. An der Militarisierung und der Aufrüstung des deutschen Faschismus für sein Eroberungs-Programm nimmt er in einer Elite-Kampfformation teil. Bei der Auswahl der Rekruten für diese Truppe wird auf Bildung und politische Überzeugung geachtet. Die Division aus überzeugten Nationalsozialisten ist eine der größten der Wehrmacht, sie gilt als hervorragend ausgestattet und unterhält eine eigene Ausbildungsabteilung.
Nach 1945 betreibt Osterhaus ein bis heute weiter geführtes Geschäft in der Osnabrücker Innenstadt, ein Beispiel für das oft zitierte ‚Wirtschaftswunder‘, das auch auf der Grundlage von Nazi-Okkupation, Enteignung, Vernichtung und Zwangsarbeit möglich wird. Nazi-Kriegsverbrecher sind in der Mitte der Gesellschaft integriert.
Diese Kontinuität mag ein Grund für die Diskretion der Lokalpresse sein. Gleichzeitig verdeutlicht diese Biographie, die für viele weitere stehen kann, wie der Mantel des Schweigens die bis in die Gegenwart andauernde Normalität des kollektiven Vergessens ermöglicht.
In der scheinbar neutralen Lokalpresse wird die Anonymität von Osterhaus gewahrt und zu seiner mörderischen Funktion in einer Nazi-Elitetruppe keine Stellung bezogen. Hingegen zeigen die Kommentare auf der Internet-Plattform „OS-Community“, die sich an jüngere LeserInnen wendet, mehrheitlich Bedauern für das Urteil gegen den Osnabrücker Wehrmachtsoffizier. Besonders das hohe Alter des Täters wird nun für Verständnis herangezogen, ein Schlussstrich beschworen, nur vereinzelte Kommentare finden die Verurteilung richtig. Kritische Fragen fehlen. Diese Äußerungen zeigen gleichzeitig die aktuelle Entsorgung und die Umdeutung der fortwirkenden Nazi-Verbrechen, die Leugnung des deutschen Vernichtungskrieges und der Verbrechen der deutschen Wehrmachtssoldaten.
Die Blutspur der Täter findet, sofern diese überhaupt bekannt sind und namentlich genannt werden, keine Beachtung. Es gibt bis heute keine systematische Erforschung und Dokumentation der Nazi-Geschichte dieser gewöhnlichen (Friedens-)Stadt und des mit ihr eng verbundenen Landkreises.
Die Täter leben weiter ungestört unter uns, während die Opfer und ihre Angehörigen verhöhnt werden. Wir fordern ein Ende dieses deutschen Normalzustandes, in dem nicht einmal das Mindeste geschieht: die Zahlung von Entschädigungen und die Auslieferung der verurteilten Kriegsverbrecher.